Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 16, Dezember 1956

Recht, in dieser Angelegenheit Urteil zu sprechen. Zu dein Schrannengericht hatte jede der sechs Städte des Landes „eine verständige Person ihres Mittels zu solchem Rechts-Tag und Schöpffung der Urthel" zu entsenden. Als Ankläger fungierte der „Erbar, Gelehrt Magister" Wolsfgang Khüntgl. Die Sektierer standen vor allem unter der Anklage, sich in „irrig-verführerisch-Ketzerisch-Hutisch und Zwinglische Lehre" eingelassen zu haben. Am dritten Verhandluirgstage fragte der Steyrer Stadtrichter Georg Bischosfcr die Mitglieder des Gerichtskollegiums um Recht und Urteil.14) Interessant für unsere Abhandlung über die Bürgermeister Steyrs ist die persönliche Ansicht und das abgegebene Urteil der dem Kollegium angehörenden Altbürgermeister Michael Kernstock, des regierenden Bürgermeisters Zuvernumb und des Bürgermeisters künftiger Jahre Hans Winkler. Zuvernumb, als erster um sein Votum befragt, meinte, daß die Ketzer mit Brand gestraft werden müßten. Ans menschlichem Erbarmen jedoch sollten sie erst mit dein Schwerte gerichtet und daun ihre Körper verbrannt werden. Dieser Ansicht schloß sich auch Kernstock an. Dem Vorschlage des Kollcgiiunsmitgliedcs Michael Widtmer aus Linz, daß die Beklagten zwei Monate lang durch „gelehrte oder verständige Christgläubige" unterrichtet werden sollten, um voir ihrem Jrrsal abzustehen oder gegen Ablegung des Urfehdeschwures lebenslänglich aus den Erblanden zu verweisen seien, schloß sich Hans Winkler au. Zuvernumb und Kernstock scheinen üon der Unfehlbarkeit der von der Kirche gepredigten Lehren, wonach jede Ketzerei als derartig abscheulich und vcrdannnens- wert zu betrachten war, daß sie nur mit Todesstrafe gesühnt werden könnte, tiefinnerlichst überzeugt gewesen zu sein. Hans Winkler jedoch dürfte schon von den Zeitströmungen des Humanismus, also einer größeren Toleranz und Einsicht, erfaßt gewesen zu sein. Er wollte den, nach Ansicht der damaligen Zeit, Irrenden eine Möglichkeit geben, ihren Irrtum zu erkennen.'") Eine vom Landesfürsten eingesetzte Visitations- und Reformationskommission besuchte 1528 Steyr und ließ sich üon Bürgermeister und Rat über das Kirchen- und Glanbensleben der Stadt berichten. Die Steyrer beschwerten sich vor allem darüber, daß zu wenige und meistens nicht taugliche Priester vorhanden seien. Daher käme es, daß fremde, bessere Prediger mit neuen Lehren in die Stadt gekommen seien und bei den Bewohnern williges Gehör fänden. Weiters beklagte sich die Gemeinde, daß die vielen in der hiesigen Spitals- und Pfarrkirche gestifteten Messen und Prozessionen nicht abgehalten würden, trotzdem das Kloster Garsten die hiezu gestifteten Einkünfte genieße.'") Die Reformationskommission übermittelte diese Beschwerden der Stadt dem Abte Pankraz Halzner von Garsten, der seinerseits der Ansicht war, daß der Rat* **) 14) L.B. 1, S. 237 f. **) Gegen die Mehrheit der Stimmen verurteilte der Stadtrichter die Wiedertäufer ginn Ausschluß aus der Gemeinde. Die Angeklagten wären bis zur Bekehrung durch gelehrte Leute im Gefängnis zu behalten. Dieses Urteil wurde von der Regierung aufgehoben und das Urteil jener, die für den Tod gestimmt hatten, anerkannt. Am Mon- tag vor dem Palmsonntag wurden sechs und später weitere Angeklagte hingerichtet. — Rach vollzogener Exekution sandte die Regierung Zuvernumb, Michael Kernstück und Hans Fuxbcrger einen Dankbrisf: „daß sie in dieser Criminal-Sache, göttlichen Gesetzen, und Ihrer Majestät Mandaten gemäß, geurtheilet hätten; Daran Ihr. Majest. ob ihr jedes Person und Urtel gar ein besonderes Gefallen trügen ..(L.B. I, S. 240) lli) L.V. 1, S. 241 f. 16

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