Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 14, Dezember 1954

Auch Hans Köberer, der nun zu Anfang des Jahres 1649 die Stadtpost bei einer Bestallung von jährlich 100 fl. und einer Haferzuteilung von 1 Mut oder 35 Gulden pro Quartal übernahm, forderte die Abschaffung der Lehenpferde. Die Stadtbehörde war aber der Ansicht, daß man den Bürgern „ein oder anderes Roß zu halten" nicht verwehren könne. 1650 erklärten daher der kaiserliche und der städtische Postmeister, daß jeder von ihnen drei Lehenpferde der Bürgerschaft gegen eine Tages-Leihgebühr von 30 kr. pro Pferd zur Verfügung stellen werde, wenn alle anderen Lehenpferde in der Stadt abgeschafft würden. Der Magistrat versprach, sie zu schützen, doch müßten fie jederzeit mit „guten Rossen" versehen fein20). Im Jahre 1649 erreichte Christoph Stürmer, dem die Stadtpost ja versagt blieb, seine Ernennung zum kaiserlichen Postbeförderer. Damit kam es in Steyr zur Einführung einer kaiserlichen Post. Die Errichtung von regelmäßigen Postkursen war jedoch damit nicht verbunden. Gestützt auf das kaiserliche Dekret, eröffnete Stürmer nun seine Angriffe gegen die Stadtpost. Es entlud sich ein heftiger Kampf zwischen ihm und dem Magistrat, der auf Seite Köberers stand. Schon im Jänner 1649, vierzehn Tage nach seinem Dienstantritt, stellte er nachstehende Forderungen: 1. Unterstützung der kaiserlichen Post durch die Stadtobrigkeit, 2. Abschaffung des Posthorns bei allen Personen, denen es nicht gebühre, 3. Einstellung der Beförderung fremder Herren durch die Stadtpoft, 4. Verbot der „Winkelposten" und der Lehenpferde, 5. Verringerung seines Quartiergeldes. Mit besonderem Nachdruck suchte er zu erreichen, daß niemand anderer als er berechtigt sei, auswärtige Reisende und kaiserliche Kuriere zu befördern. Köberer dürfe nur die hiesigen Bürger, Ratsfreunde und Beamten führen, auch das Posthorn stehe ihm nicht zu. Außerdem verlangte er noch die Aufrichtung einer Postordnung. Nachdem sich der Magistrat aber um diese Forderungen wenig kümmerte, ließ sich Stürmer zu Schmähungen des Stadtgerichtes hinreißen, weshalb man ihn als „Schänder der Obrigkeit" aus der Stadt schaffen wollte. Es kam aber nicht dazu, weil Stürmer feine Steuerschuld noch immer nicht beglichen hatte. Bei der Stadtbehörde konnte er jetzt begreiflicherweise nichts mehr erreichen. Ob er nun um die Ausquartierung eines bei ihm wohnenden Soldaten, um die Verringerung der Quartierslasten oder um den Abschied ersuchte, jede Bitte wurde mit dem Hinweis, er möge zuerst seine Gefälle in Ordnung bringen, strikte abgewiesen. Im Jahre 1661 richtete er neuerdings feine Angriffe gegen den Stadtpostmeister Köberer. Er verlangte für sich den Titel eines Postmeisters, da Köberer nur ein Postbeförderer sei. Diese „hoffertig vnd Sindige attestata" trugen ihm einen Verweis des Rates ein. Stürmers Ansprüche waren aber damit nicht erschöpft, es sollte ihm als den „kaiserlichen Postmeister" auch die Stadtpost verliehen werden, ansonsten er sich beim Kaiser beschweren werde. Der Rat ließ sich durch diese Drohung nicht einschüchtern. „Weilen Supplikant um (Bern. Stadt nit verdient", so lautete der Ratsbeschluß, „daß man einem gehorsamen Bürger (Köberer) die Stadtpoft aufheben und einem ungehorsamen verleihen solle, also hat dies Begehren nit statt". Er habe sich der „unnötigen Klage bei gebührlicher Leibsbestrafung zu enthalten"^). Das Vergehen Stürmers bewirkte, daß sich nun Köberer um die kaiserliche Post bewarb. Seine Bitte fand jedoch kein Gehör. Zu Anfang des Jahres 1652 teilte Karl Freiherr v. Paar, Obrifter Hofpostmeister"), dem Magistrat mit, daß er dem Köberer die Post nicht konferieren könne und dieser die Beförderung von Kurieren und anderen fremden Leuten einstellen solle. Steyr antwortete hierauf in einem ausführlichen Schreiben, daß man keine Bedenken trage, die Stadtpoft einem kaiserlichen Postbeförderer zu überlassen. Dem Stürmer aber, der wegen seines „üblen Verhaltens" auch schon bei der Landeshauptmannschaft bekannt sei, könne man sie nicht geben. Zudem verfüge er 7

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