Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 14, Dezember 1954

auch über schlechte Pferde, so daß die Reisenden beim Stadtpostmeister besser bedient werden. „Da aber ein Herr mit seinen eigenen oder Lehenpferden all- hero kommen", sjo heißt es weiter in dem Antwortschreiben, „oder auch sogar ein Kurier oder anderer Reisende des Stürmers Pferd oder Beförderung nit haben wollte, deine kann auch sich des Stadtpostmeisters Dienst zu gebrauchen nit verwehrt werden, weilen einem jeden und sogar in der kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien und anderwärtig, wo kaiserliche Posten sein, frei stehet, die Post-Landkutschen oder Lehenpferd zu nehmen"'H. Die Stadtpost bestand aber nicht mehr lange. Im Februar 1652 verfügte der Magistrat die Aufhebung derselben. Er richtete an den Stadtpostmeister Hans Köberer ein Dekret, in welchem er ihm mitteilte, „daß man bei erlangtem heiligen Frieden sich fürohin mehr keiner so starken vielfältigen Reisen zu besorgen, dahero man die Stadtpost weiter nicht vonnöten habe, doch wolle man ihm gleichwohl fürdershin jährlich dergestalt 50 fl. Bestallung reichen, daß er dagegen drei gute Lehenpferd halten solle." Auch für das Jahr 16ö3 gab ihm der Magistrat die gleiche Summe, er bemerkte aber, daß man seine Postdienste nicht mehr benötige und er mit schlechten Pferden versehen sei'''). Stürmer tat nun alles, um die Abschaffung der Lehenrößler zu erreichen. Vorerst verlangte er, daß Köberer nicht drei, sondern nur zwei Lehenpferde halten dürfe. Dann erwarb er einen Befehl der Landeshauptmannschaft, der vom Magistrat forderte, ihn bei seinem „kaiserlichen Mandat" zu schützen und die Lehcnrößler abzustellen'H. In seinem großen Haß gegen die „Rohausleiher" ging er sogar am 12. Februar 1653 „mit gewaffneter Hand" auf freier öffentlicher Straße gegen den bürgerlichen Lehenrößler Hans Bärthl vor und .schimpfte dabei heftig über das kaiserliche Stadtgericht. Dieser unüberlegte Streich, den er gemeinsam mit seinem Sohne durchführte, brachte ihn aber in den Arrest. Im Hinblick auf seine zahlreichen Kinder zog der Rat bei der Urteilsfällung nochmals „die Güte der rechtlichen Schärfe" vor. Daß aber „seine unterschiedlichen Verbrechen nicht ungestraft" bleiben mögen, verurteilte er ihn bei Aufhebung des Bürgerrechtes zu einer Gefängnisstrafe von einem Vierteljahr bei Wasser und Brot. Als ihm das Urteil verkündet wurde, rief er: „Ich habe niemalen nichts Böses im Sinn gehabt, aber meine Herren bringen mich mit diesem Urtl dahin, daß ich etwas Böses tun muß!" Stürmers Haft war nur von kurzer Dauer. Eines Tages erschien vor dem Rat seine Frau Anna samt allen Kindern und bat flehentlich, ihrem Manne die Freiheit zu geben. Auf die vielköpfige Familie Rücksicht nehmend, ließ die Stadtobrigkeit abermals Barmherzigkeit walten. Stürmer mußte mit „vier ehrlichen Bürgern" Abbitte leisten und innerhalb vier Wochen die ausständigen Steuern bezahlen. Er versuchte nochmals, die Stadtpost zu bekommen. Seine Anstrengungen blieben erfolglos. Am Beginn des Jahres 1654 starb der kaiserliche Postmeister, der wahrlich seinen Namen nicht umsonst getragen. Witwe und Erben durften nun „keinen Haller Postbestallung" mehr aus dem kaiserlichen Vizedomamt annehmen-H. Stürmers Nachfolger wurde der Bürger Hans Andreas Zolitsch. Wie sein Vorgänger beantragte auch er beim Magistrat, ihm die Stadtpost zu verleihen und den Lehenrößlern den Gebrauch des Posthorns zu untersagen. Auf Grund eines vom kaiserlichen Hrfpostamt am 5. April 1656 ausgestellten Dekretes forderte er die Einstellung des vom Schuhmacher Hans Hibmer betriebenen „Lehenrösielns"^). Im Jahre 1661 verlieh der kaiserliche Erbland-Hofpostmeister Karl Graf v. Paar die kaiserliche Postbeförderungsstelle zu Steyr, um die sich im vorhergegangenen Jahre der Bürger und Gastgeb Hans Karl Hörmann schon beworben hatte, an Johann Erasmus Kumpfmiillner. Die Zeit feiner Tätigkeit im Postdienst war außergewöhnlich kurz. Wegen „eines verübten Gewalt»" 8

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2