Steyr und die Glaubenskämpfe

Wie schon im Jahre 1600 begannen die Protestanten jetzt, da sie ohne offi¬ ziellen Gottesdienst waren, heimlich Versammlungen abzuhalten oder nach Dorf a. d. Enns in das Schloß zur Dredigt zu fahren.!) Hierauf erließ Graf Herberstorf am 20. Dezember 1624 ein Dekret,?) das alle Prädikanten des Landes verwies, das Anhören von Dredigten und das Abhalten von Versammlungen verbot. Die Untertanen hätten sich jetzt und hinfür jeder Retzerei zu enthalten, den Gottesdienst regelmäßig zu besuchen und abzuhalten und nur mehr nach den Geboten der katholischen Kirche zu leben. Für die Durchführung des Befehles seien Bürgermeister, Richter und Rat verantwortlich die auch die Schiffsleute zu überwachen haben, damit diese niemand zu den verbo¬ tenen unkatholischen Orten und Versammlungen brächten. Da trotz dieses Dekretes und der Einsetzung katholischer Stadtväter erneut Ungehorsam in Religionssachen festgestellt wurde, sandte Graf Herberstorf am 11. Jän¬ ner 1625 ein Schreiben an den Rat der Stadt daß die einer unkatholischen Religion zugetanen Bewohner des Spital= und Bruderhauses wie alle andern zu Gebet und Unterricht in der katholischen Religion angehalten werden müßten. Wolfgang Lind¬ ner, „gewester Schuelmeister“ würde dieses Amt übernehmen, wofür er eine Wohnung, Unterhalt und jährlich 50 fl zu bekommen habe. In der Folgezeit mußten die Steprer noch oft an den Besuch des Gottesdienstes und die Einhaltung der Fast= und Feier¬ tage gemahnt werden.s) Die Bekehrung ging nur sehr langsam von statten, noch immer waren die oftmals spottenden Protestanten sich des Ernstes der Lage nicht bewußt. Da 7 an traf am 20. Jänner 1625 erneut die Reformationskommission mit dem Statthalter zu der Spitze in Stepr ein, um im Namen des Kaisers die schärfsten Maßnahmen proklamieren, die Landesverweisung aller, die sich nicht zur katholischen Religion be¬ kehren und bekennen wollten. 2.) Die Ausweisung uns ihre Folgen. a) Maßnahmen bis zum Beginn der Emigrationsbewegung. Laut Befehl des Grafen Herberstorf versammelte sich die Bürgerschaft von Stepr am 27. Jänner 1625 vor dem Rathaus, wo ihr die alten Befehle wiederholt wurden und hinzugefügt wurde, daß jene, die sich nicht bekehren wollten, ihre Sachen in Ordnung bringen sollten und abziehen könnten. Die ehemaligen Stadtväter bekamen einen derben Verweis wegen ihrer verschwenderischen Wirtschaft und wegen ihrer dauernden Widersetzlichkeit die sie so weit getrieben hätten, den Sultan um Hilfe anzurufen.4) Hierauf wählten die Kommissäre am 28. Jänner einen neuen Magistrat aus den sechzehn katholischen Bürgern, die es damals in Stepr gab, und als keine mehr zur Verfügung standen, mußten noch einige Drotestanten dazugenommen werden. Nachdem die gesamte Bürgerschaft, mit dem Magistrat an der Spitze Gehorsam und Treue auf Befehl geschworen hatte, verließ die Kommission die Stadt. Um die Lust zum Uebertritt etwas zu heben und Gerechtigkeit walten zu lassen, benachrichtigte der Statthalter am 29. Feber 1625 den Rat von Steyr,5) daß der bekehrte Christof Trummer sofort von der Einquartierung befreit werden müsse, die den Nichtkatholiken auferlegt worden war. Im Herbst wurde diese Weisung in allgemein gültiger Formu¬ lierung einigemale wiederholt.*) Schon 1624 waren im ersten Schrecken über das Wiedereinsetzen der Religions¬ reformation einige Bürger nach Regensburg, Ungarn und Unterösterreich abgewandert doch im großen und ganzen konnte sich niemand recht dazu entschließen, die Heimat 1)Pritz, Stepr S. 255. 2)St.=A., A. XI, L. 24, Nr. 1728. 3)Ebenda am 10. April 1625 und am 20. Oktober 1625, also auch noch nach Einsetzung des neuen katholischen Rates mit Beginn des Amtsjahres 1625. APr., 1625, S. 152 (letzte Sitzung des alten Rates am 20. Jänner 1625) und S. 155 (erste Sitzung des neuen Rates am 1. Februar 1625), 4)Pritz, Sterr, S. 255: Die Behauptung, sie wären dabeigewesen als die Stände dem Sultan in Konstontinopel ein herrliches Bankett gegeben und dabei Schul¬ den gemacht hätten läßt sich nicht beweisen. 5).St.=A., K. XI, L. 24 Nr. 1728. Ebenda am 17. Oktober und 19. Oktober 1625: Wer erklärt, katholisch wer¬ 6) den zu wollen, gebeichtet und kommuniziert hat, braucht keine Soldaten mehr in Quar¬ tier zu nehmen; diese kommen nur in unkatholische Häuser. 90

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