Steyr und die Glaubenskämpfe

Dingen dem Magistrat zu gehorchen. Die üblichen Prozessionen aber verliefen unter Ueberwachung durch den Rat und ungestört. Die übliche Einladung zu einem Gastmahl die diesmal vom Abt von Garsten ausging, wurde jedoch nur von den Natholiken angenommen, dem Stadtschreiber Drannfalk, dem Apotheker Königsdorfer dem Färber Sebastian Radlmapr und den Bürgern, die den Himmel getragen hatten.!) Die gefor¬ derte Uebergabe der Spitalschlüssel erfolgte am 8. April 1605 durch den Rat der Stadt. Gottesdienst aber wurde bis 1618 keiner gehalten.?) Am 8. März war Christoph Albeck ehemals Pfarrer in Bapern, als Kooperator in Sterr angestellt worden. Wenn ein ehemaliger Pfarrer versetzt und als Kooperator wieder eingestellt wird so ist anzunehmen, daß er sich schlecht bewährt habe. Es war ein großer Fehler, Albeck gerade in Stepr einzustellen, das ein heißer Boden war und in dem jeder schlechte Priester der katholischen Sache großen Schaden zufügen konnte. Am 4. Juli wurde schon offensichtlich, warum Albeck degradiert worden war Beinahe hätte es ihn hier in Stepr das Leben gekostet, da die genau beobachtende Bürgerschaft und besonders wiederum das „ledige Handwerksgesindel“ mit Freunde die Gelegenheit ergriff, einem papistischen Geistlichen auf die Finger klopfen zu können. Albeck soll in betrunkenemZustände im Spital ältere Frauen angefallen haben, wofür er beinahe in die Ennsgeworfen worden wäre.3) 1) Lindner S. 155 2) StA., K. XI, L. 25, Nr. 5: „Streit zwischen Richter und Rat von Stepr und dem Abt von Garsten wegen Ausfolgung der Bruderhaus= und Spitalschlüssel und Abhaltung des katholischen Gottesdienstes.“ 1. Erzherzog Matthias an B.R.R. von Stepr. Wien, 6. Jänner 1600: Verbot jedes protestantischen Gottesdienstes und der Aufnahme von Prädikanten bei Strafe. Wenn die Bürgerschaft den schuldigen Respekt verweigere, sei es Schuld des Rates. Für die Durchführung der Befehle sei der Landes¬ hauptmann verantwortlich 2. Matthias an Hans Frh. von Haimb, Verwalter der Landeshauptmannschaft. Abschrift). Wien am 12 Oktober 1605. Befehl, daß die Spitaler den Gottesdienst bei Derlust ihrer Pfründe zu besuchen und die Bürger sich der Reformation zu accomodieren haben. 5.Undatierter teilweise erhaltener Bericht des Abtes von Garsten an den Landeshauptmann, daß ihm die Schlüssel des Spitals und des Bruder¬ hauses nicht ausgefolgt wurden, trotz der Anerkennung seiner Jurisdiktion als Pfarrer von Stepr am 29. August 1600, 4.Der Abt von Garsten fordert am 50. März 1605 die Schlüssel vom Rat von Stepr. 5. Memorial vom 24. März 1605 über eine geplante Vorsprache Steprer Gesandter in Garsten. 6.Edikt des Erzhg. Matthias vom 26 Oktober 1605 an Städte und Märkte des Landes o. d. E. wegen Zuwiderhandeln gegen Reformationsbefehle. 7. Beschwerde des Abtes von Garsten an den Landeshauptmann wegen der Stadt Stepr vom 9. März 1605 8. Befehl des Landeshauptmannes vom 9. März 1605 an B.R.R. von Stepr, den Wünschen des Abtes von Garsten nachzukommen. 9. Bitte des Abtes von Garsten vom 17. März 1605 an Stepr um die Schlüs¬ sel, da er am Sonntag den Gottesdienst abzuhalten gedenke. 10. Memorial wegen des Abtes zu Garsten vom 1. April 1605. Es sollen zwei Schlüssel für die Kirche gemacht werden. Einer davon sei für den Abt von Garsten. Benachrichtigung der Steprer 11. durch den Abt von Garsten, daß er sich am 8 April die Schlüssel selbst holen wolle. Notiz: Der Rat will nur die Schlüssel zur Sakristei und zum Gatter über¬ geben, zur Kirche nicht, weil der damit zusammenhängende Durchgang sonst vom Abt nach Belieben gesperrt werden könnte. Der Ornat soll im Beisein der Kommissäre übergeben werden. Der Abt von Garsten ist tatsächlich mit dem Pfarrer um den Schlüssel gekommen. ) Lindner S. 127 und 155. 77

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