Steyr und die Glaubenskämpfe

Am 12. Juni befahl Erzherzog Matthias dem Landeshauptmann den Burggrafen zu Stepr und seinen Rentmeister zu tadeln. Die Angelegenheit werde an den Kaiser gehen. Der Pfarrer sei zu schützen und sei seiner Pflichten ledig. Die Rädelsführer seien zu verhaften und nach Linz zu stellen.!) Zum Schutze der Zehentfechsung und zur Aufnahme der Zechraitung seien der Landrichter und der Pfleger des Linzer Schlosses mit Begleitung abzuordnen. Der Landrichter habe ein offenes Mandat für alle Ge¬ meinden und Dörfer der Pfarre Sierning zu veröffentlichen.?) Am 26. Juni zogen 500 Bewaffnete vor das Kloster Garsten und zwangen den Abt, die Verhafteten wieder herauszugeben. Dasselbe mußte der Hofrichter in St. Florian tun.s) In Losen¬ stein erschienen die Untertanen Garstens bewaffnet in der Kirche und setzten einen protestantischen Pfarrer ein.4) Aus Wever Gaflenz und aus dem Gebirge kamen die Bauern zusammen und verlangten vom Abt zu Garsten die Wiedereinsetzung ihres ein¬ gezogenen protestantischen Pfarrers,s) eines ehemaligen Garstner Konventualen, Petrus Drener. Würde die Bitte nicht gewährt, würden einige Tausend vor das Kloster kommen.*) Am 1. Juli sandte der Abt von Garsten unter dem Motto „periculum in mora“ eine Beschwerde widei die Pfarrleute zu Sierning und zu Weper an den Anwalt und Verwalter der Landeshauptmannschaft in Linz.?) Etwa 28 Personen habe er, da sie sich, vor ihn beordert, schuldig bekannt verhaftet. Darauf sei am Sonntag, dem 26. Juni der Schulmeister in Sierning auf einen Wagen ge¬ stiegen und habe eine Rede gehalten. Jeder Diertelmeister solle mit 24 Mann kommen, damit man nach Garsten ziehe. Dies sei widerrufen worden und verfügt worden, daß alle sich zu diesem Zweck an der Brücke versammeln sollten zwischen 11 und 12 Uhr. Um ein Uhr seien ca. 500 Personen vor dem Kloster erschienen. Eine Abordnung sei mit einem Brief eingelassen worden. Dieser habe er das ungebührliche Benehmen ver¬ wiesen und sie zur Ruhe gemahnt. Sie seien darauf zu drei und drei nach Stepr abgezogen, nachdem sie versichert hatten, noch ein gütliches Ansuchen zu verfassen und dann wollten sie mit aller Macht vor dem Kloster erscheinen. Am Montag habe er gegen Geldstrafe die Arrestanten entlassen. Er, der Abt, melde dies nach Linz, denn was heute den Prälatenstand treffe, könne morgen auch andere treffen. Es sei drin¬ gend denn die Sierninger sollen am Sonntag beim Dulvermacher in Stepr bereits Dulver gekauft haben. Er erwähnt auch den Brief der Untertanen aus Weper wegen des eingezogenen Pfarrers und ihre Drohung. Schon am 2. Juli sandte der Landeshauptmann ein Schreiben an den Rat von Stepr.s) Er übersandte die Eingabe des Abtes und befahl, folgendes von der Kanzel verkünden zu lassen: der Dulvermacher habe sich beim Rat zu welden, damit er befragt werde ob jemand größere Mengen Dulver gekauft habe, wer das gewesensei und was er sonst noch wisse. Der Rat habe sofort Bericht zu geben, auch über die Gesinnung des „gmain Dofel“ in anderen Orten besonders in Eisenerz sei sie zu erkunden. Alles Dulver und Gewehre seien aufzukaufen und jeder Kauf von Waffen bei schweren Strafen zu verbieten. Mittlerweile hatten sich die Sierninger an den lutherischen Adel um Hilfe gewendet. Dieser fürchtete eine Verbreiterung des Aufstandes und sandte zwei Gesandt¬ schaften zum Kaiser nach Prag und nach Wien zum Erzherzog Matthias Den Prälaten warf er am 6. Juli vor daß sein Verhalten gegen die kaiserliche Zusage bei der Erbhuldigung sei und daß es den Frieden zerstöre. Das gemeine Volk, wirtschaftlich schwerbelastet, habe nichts zu verlieren und seine Rebellion sei daher gefährlich.?) 1)Hans Kainradl Meier zu Sierninghofen, und der Losensteinsche Untertan Huber zu Gunersdorf, Eder II, S. 259, Anm. 25. 2) Abschrift des Befehls vom 12 Juli 1588 im Linzer Ordinariats=Archiv, PA. Sierning; dort mit unrichtigem Datum 1586. Fasc. 3) Annalen, Bd. XVIII, Bl. 598. 4)Stülz J.: St. Florian S. 104. 5) Lindner Annalen A. 6Ds Bd. VI und VII. 1910,S. 16. 6) Original vom 5. Juli 1588 mit 15 Siegeln im StiftsarchivSt. Florian. Dgl. Annalen, Bd. XVIII, Bl. 594. Dasselbe in einem Brief dreier Abgesandten der Untertanen von Gschwendt, Stepr und Losensteinleiten aus Weper vom 29. Juni 1588. St.A., K. XI, C. 25, Nr. 4. 7) St.=A., K. XI L. 25, Nr. 4. 8) St.=A. a. a. O Bl. 597. 9) Annalen, Bd. XVIII, Bl. 594. 56

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