Steyr und die Glaubenskämpfe

Messen, Jahrtage, Prozessionen etc. nicht abgehalten, keine tauglichen Priester von Gar¬ sten eingesetzt und die tauglichen, die die Stadt berufen hatte, nicht geduldet würden.!) Der Abt erwiderte, sie selbst, die Bürger von Sterr, hätten Lust zu Neuerungen und fremden Lehren, wie ihr Verhalten zu Calixtus, Forster und Weinberger bewiesen habe. Rein Priester wolle mehr in Sterr bleiben, da der Eifer am Gottesdienst nach¬ gelassen habe und der Unterhalt für die Geistlichen nicht mehr aufgebracht werde. So ielen Gottesdienste oft aus und werde die Seelsorge vernachlässigt. Die Stadt protestierte selbstverständlich gegen diese Beschuldigungen und vertei¬ digte ihre Stellungnahme zu den genannten Predigern. Mit dem Wandel der Domini¬ kaner seien sie nie zufrieden gewesen; es seien ihrer zu viele und sie müßtn wie Bettelmönche leben. Solange jemand in der Stadt Geld hätte, wäre en nicht vor ihnen 2 sicher.“ Im April 1529 fand ein Vergleich zwischen Garsten und Sterr statt, der dem Abt von Garsten die alten Rechte des Alosters bestätigte und ihn bat, für die ordnungs¬ gemäße Seelsorge der Stadt zu sorgen und „Erbar“ gelehrt und verständige Priester“ zu bestellen. Dies wurde vom Abt auch versprochen. Wie schon aus dem erst späteren Dazustoßen des Dassauer Offizials zur Kommission ersichtlich ist, trug diese Disitation rein städtischen Charakter. Dies erweist auch der Umstand, daß dem Passauer Offizial eine Abschrift aller Artikel für den Ordinarius verweigert wurde, bis ein königlicher Befehl es anordnete.3) Die Kommissäre befahlen die Verkündung der Regensburger Ordnung durch An¬ schlag an allen Kirchen und Ratshäusern und jährlich zweimalige Verlesung. Sie ermahn¬ ten die Geistlichkeit zu priesterlichem Leben, ordentlichem Abhalten von Gottesdienst, Predigt und Seelsorge, sowie zur Abschaffung abergläubischer Bräuche wie „Eetaufe“ Bestreichen des niedergelegten Kruzifixes am Karfreitag mit Eiern Brot, Käse usw. Beschwerungen mit Caufgeld und Vorenthalten der Beichte bei Nichtbezahlung der Beichtgebühren dürfen nicht vorkommen. Das Nichteinhalten dieser Bestimmungen sollte Pfründenentzug bestraft werden.!) mit doch Einen besonderen Erfolg hatten die Kommissionsmaßnahmen nicht gezeitigt Dor¬ ist anzunehmen, daß der Vergleich Sterrs mit Garsten durch die Kommission des jahres, hinter der der Landesfürst gestanden hatte, zustandegekommen war. Die Jahre bis zur nächsten Disitation brachten in Stepr keine wesentlichen offi¬ ziellen Aenderungen in Religionssachen, doch wuchs in der Bürgerschaft die Zunei¬ — gung zur Lehre Luthers. Die Furcht vor den Türken, die ams 50. September 1529 Am¬ stettens) bedrängt hatten und über Seitenstetten. Obbsitz, Waidhofen und von dorther an die Enns abgedrängs worden waren, die Gegind verheerten und Stepr bedrohten, hielt alle Menschen in Bann; sie flehten zu Gott um Hilfe und dachten kaum daran ob ihr Gebet über Rom oder über Luther zu ihm dringen werde. Dielleicht, daß man¬ cher in Beherzigung des kgl. Mandates vom 18. April 15506) Gott gelobte, seinem alten Glauben treu zu bleiben. Als die Türken nach der Steiermark abgezogen waren, atmete alles auf und forderte Gottes Hilfe mit Beten Orozessionen und allen Aus¬ drucksmitteln kirchlicher Frömmigkeit — wenig nach Luthers Lehre. Im Jahre 1551 wurde die Tage erneut gefährlich und es wurde wieder mit Ab¬ wehrmaßnahmen b.gonnen; die Ablieferung des Kirchenvermögens sollte die Befestigung 1) Relation der Disitatoren (Christoph, Bischof von Laibach, Christoph von Zin¬ zendorf, Wolfgang Marscher und später dazugekommen der Dassauer Offizial) im Pa¬ pierkodex C 25, Fasc. 4, zweite Signatur IV A 5 des Archivs des Bundesministeriums für Unterricht in Wien, vom 27. Juni 1528. Dazu der Bericht der n.=ö. Regierung an Ferdinand I. vom 4. Juli 1528 und das Gutachten des Administrators von Dassau. vom 6. September 1528 an den König. Raupach II, S. 47 ff. 2)Prev., S. 241, gibt die Tatsachen wieder ohne Kommentar, denn wer recht oder unrecht gehabt habe, könne nicht mehr disputiert werden, vielleicht sei „beides bei beiden gestanden.“ 3)Eder II, S. 41 f. 4)Am 16. Jänner 1528, Wien. Ferdinand an seine Untertanen: Das vergangene Blutvergießen hat gezeigt, wohin die ketzerische Lehre führt. Sie muß bekämpft werden. Die Regensburger Ordnung ist zu verkünden und zu beherzigen. Kirchliche Mißbräuche müssen abgestellt werden. St. A., K. XI, L. 24, Nr. 1685. 5)Pritz S. 202. 6) O., Nr. 1685. Mandat Ferdinands vom 18. April 1550: Die St. A., a. a. Ketzer sind nicht verschwunden, Gotr straft mit Krieg und Pest; er ermahnt zu Einkehr und strengem Glauben. 34

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2