Steyr und die Glaubenskämpfe

3 Der Wiener Ausschußlandtag vom 12. Dezember 1556 bis März 1557 griff die Regensburger Ordnung an und erreichte die Zusicherung einer Disitation und Refor¬ mation zwecks Durchführung der Regensburger Reformation, an der Ferdinand festhielt. Weitere Türkengefahr, verstärkt durch die Niederlage des christlichen Heeres bei Esseg am 10. Oktober 1557, brachte auch für dieses Jahr Forderungen an die Land¬ tage. Die erste Tagung 1558 verlangte zum erstenmal Luthers Glauben und sein Be¬ kenntnis.!) In größter Einmütigkeit erklärten die vier Landstände zusammenzugehören, als Ferdinand die Städte als Kammergüter (wie schon 1525) erklärte und ihnen verbot in Religionssachen mit den übrigen Ständen zusammenzugehen. Die Julitagung sprack sich für ein Nationalkonzil aus. Die nächsten Jahre 1559—1541 verlangten die völlige Konzentration Ferdinands auf den Krieg in Ungarn. Die Landtagsannalen zeigen ein Aussetzen der Landtagstätig¬ keit 1559/40. Auf dem Mailandtag 15g1 beantragt: der Prälatenstand ein allgemeines Konzil und Religionsfrieden bis dahin. Die weltlichen Stände erhoben ihre Forderungen auf dem Prager Generallandtag von 1541/422): die Dredigt des höchsten Artikels von dr Justifikation allein aus dem Verdienst und dem Leiden Christi, das Sakrament unter beiden Gestalten und Reformation aller Mißbräuche gemäß dem letzten Reichstags¬ abschied. Daneben versicherten sie ihre Hilfsbereitschaft in der Türkennot, doch könne man nur auf Grund des „gewissens Glaubens“ guten Herzens gegen die Türken ziehen. Sie würden „alle guten Werke auch gegen die kgl. Majestät mit Leib und Gut versichern“, beteuerten sie und gewannen so Zeit. In Linz war der Ratschlag wegen der Religions) ausgearbeitet worden der von Prag aus als Supplikation an den König abging, wobei es zu einem Drotest des Prä¬ latenstandes*) kam, der von den anderen Ständen abgelehnt wurde, da die Prälaten bei der ersten Beschlußfassung unterzeichnet hatten. Am 15. Jänner 1542 antwortete Ferdinand: Jede Aenderung habe zu unter¬ bleiben. Die Religionssache werde ein allgemeines Konzil, Nationalkonzil oder ein Reichstag regein. Der Regensburger Friedstand sei zwischn den zwei Religionen aus¬ gerichtet worden und dabei habe es zu bleiben. Auf weitere Bitten gab Ferdinand keine Antwort mehr, doch ließ er sich durch die Treneversicherung der Stände am Wie¬ ner Ausschußlandtag vom 14. Oktober 1542 besänftigen und es bei einer Vermahnung bewenden Das Jahr 1544 brachte die Disitation der Klöster und Kirchen des Landes, die als landesfürstliche Angelegenheit zur genauen Festlegung der tatsächlichen Zustände führte und ein Bild von Verfall und der Zuwendung zur neuen Lehre ergab Der Visitationsverlauf und sein Ergebnis wird am Beispiel Stepr zum letztenmal das Bild einer katholischen Pfarre zeigen, der schon die folgenden Jahre den Uebergang zu einer protestantischen Kirchengemeinde brachten. V. Steyr wird eine protestantische Stadtgemeinschaft. 1.) Don der Dredigt für das reine Evangelium zur Einführung der neuen Lehre in Stepr 1528—1545. Durch seine Vertreter im Landtag war Stepr stets mit dim Geschehen imLande in engster Verbindung. Wirtschaftlich und kulturell eine Stadt von weitreichenderBe¬ deutung, wuchs ihre Geschichte in die des Landes hinein von Forderungen und Be¬ schlüssen der Reichs= und Landtage in ihren Umrissen geformt, in ihrer Erfüllung aber ein selbsttätig gewachsenes Ganzes. Im Jahre 1528 erschien in Stepr die Reformations= und Disitationskommission wegen der überhandnehmenden Religionsänderung.5) Der Ras mußte einen Bericht über den Stand des Kirchenwesens liefern, der dann dem Abt von Garsten vorgehalten wurde. Die Stadt klagte, daß sich die neue Lehre leicht einschleichen könne, da gestiftete 9Annalen Bd. VI, Bl. 258 f. 268 f, 280f; Buchholtz, Bd. V, S. 99ff; Pre¬ venhuber S. 257 f. 2) Loserth=Mensi: Die Drager Ländertagung von 1541/42; A. Oe. G., Bd. CIlI, l. H. (1905), S. 455 ff. Buchholtz, Bd. VIII, S. 154 ff. 3)Annalen, Bd. VI, Bl. 456 ff. 4) Annalen Bd. VI, Bl. 466 f. 5) Prev., S. 240 ff. Im Stadtarchiv keine Akten darüber enthalten. 33

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2