Steyr und die Glaubenskämpfe

Es sollte die Entwicklung des Luthertums hemmen und schuf doch vor allem einen Uärtpier und beispielgebenden Glaubenshelden. Durch den Besitzwechsel zwischen Adel und Alerns kam erster in die Lage, unab¬ hängig von Passau nach seinem Gutdünken erledigte Pfarren zu verwalten, zu besetzen und alle Dogteirechte auszuüben. Der königliche Einspruch,!) der auf die Regensburger Ordnung und auf den Rezeß der Disitatoren hinwies, war vergebens. Passaus Juris¬ diktionsanspruch wurde auf dem ersten Landtag 15292) als Jurisdirtionsanmaßung über den Adel des Landes behandelt, die nicht nur die adeligen Dögte, sondern natürrich auch die landesfürstliche Obrigkeit schmälere. Letztes wurde noch genau von allen Seiten beleuchtet und mit Entrüstung gegen Passau und für den Landesfürsten Stellung genommen. Das hinderte die Stände jedoch nicht, diesem bei Gewährung der Türren¬ hilfe nach wie vor Gegenforderungen zu stellen, ja als in größter Not an die Stände das Aufgebot erging, verweigerte sogar ein Teil des Adels den persönlichen Zuzug und erschien am 2. und 5. Oktober nicht im Felde zu Enns.3) Die Gefahr ging zwar noch einmal vorüber — Solimanhatte am 15. September die Belagerung Wiens auf¬ gehoben und war abgezogen —doch die Dorbereitungen für eine erneute Abwehr gingen weiter. 1550 tagte der Reichstag zu Augsburg, auf dem Mielanchthon seine Confessio Augustana dem Kaiserüberreichte. Die Reunionsbestrebungen waren ge scheitert. Das protestantische Deutschland schloß sich am 27. Februar 1551 im Bund zu Schmalkalden zusammen und stellte sich als geschlossener Block dem katholischen Fürstentum und den Vertretern der alten Kirche gegenüber. Am 5. Jänner 155] war Ferdinand in Köln zum römischen König gewählt und zu Aachen gekrönt worden. Das Jahr 1552 brachte dem Landtag die bisher größten Geldfordrungen Fer¬ dinands,*) über die vom 9. Jänner bis 22. Februar auf dem Innsbrucker Ausschu߬ landtag der u.=ö. Länder verhandelt wurde.s) Das Land o. d. E. übernahm von den angeforderten 200.000 fl 20.520 pf,, sein. Städte und Märkte 6750 Pf. In Religions¬ sachen wurde erstmatig von einem Ausschußlandtag die Forderung nach dem klaren Worte Gottes ohne jeden Uenschenzusatz gestellt und der König ersuchte, sich bei den Ordinariaten um gelehrte Pfarrer und Prediger zu verwenden. Auch das Passauer Generalmandat von 1529 griffen die Stände scharf an. Am 25. Juli 1552 gewährte der Nürnberger Religionsfriede die Duldung der evangelischen Religion bis zu einem Konzil. In Schloßkapellen und Adelskirchen predigten die Drediger der AC und machten sie zu Mittelpunkten der Religionserneuerung (für Sterr war Losensteinleiten ma߬ gebend) von denen diese auf Städte und Märkte übergriff.“) (Daß jedoch nicht der ganze Adel geschlossen zu Luther überging, läßt ein Brief Luthers an Christoph Jörger von Tollet erkennen.?) Luther klagt darin, daß das liebe Wort bei den Herren so schwer¬ lich gehe und nannte die Herren zum Teil „unselige Leute Als Antwort auf den Angriff der Landstände gegen das Passauer Generalmandat bestätigte Ferdinand in einer Deklaration die geistliche Jurisdiktion Passaus über Oesterreich. Er hinderte auch in der Folge deren Ausübung nicht. Darauf griff der Landtag 1555 den König selbst an, verlangte Disitation des Klerus Prediger, Schutz gegen Prädikantenauslieferung an Hassau und klagte über den Glaubenszwiespalt. Ferdinand sandte dem Herbstlandtag 1556 eine „Nebenschrift, die Religion betreffend“ und erklärte die Religionsfrage als nicht zu den politischen Gegenständen des Land¬ tages gehörig und stellte den offenen Widerstand gegen die kgl. Religionsdekrete im Lande ob der Enns fest. 1)Dekret vom 17. November 1528 bei Raupach, Bd. II, Beilagen S z1 ff. 2)Annalen, Bd. II, Bl. 159 ff. 3) S. 45. EderII, 4), Annalen,Bd. II, Bl. 245ff, 578f, 455ff und 46gf. Die finanziellen Lei¬ stungen der einzelnen Länder im o.=ö. LA., Landtagsakten, Bd. XLIV, Nr. 159. Dazu RaupachBd. II S. 27 f. 51Mitglieder des obderennsischen Ausschusses: Abt Leonhard von Wilhering, Propst Konrad von Waldhausen, Deit von Zelking, Christoph von Traun Eberhard Marschall von Reichenau, Christoph Jörger von Tollet, Michael Weigl, Bürger von Sterr und Wilhelm Kaufmann, Bürger von Emunden; Steierwark: Landeshauptmann Hans Ungnad, Franz von Saurau Moritz von Näcknitz und Kaspar Böheim, Bürger von Graz; Kärnten: Wolf von Pirkheim, Moritz Welzer und Martin von Feistritz; Krain: Hans von Lamberg und Hans Weichselberger. =6) Prev. S. 255. 7) Wittenberg, 17. April 1554. Raupach, Bd. II, S. 69—72. 32

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