Steyr und die Glaubenskämpfe

Am 5. XI. 1526 erhebt der Landtag seine Stimme. Ein Schreiben an Erzherzoa Ferdinand wurde am 7. XI. 1526 unterzeichnet.!) Sie erhielten keine Antwort darauf. Sterr sandte einen Ausschuß an den Landeshauptmann und die in Linz ver¬ sammelten Ständemitglieder. Der Ausschuß setzte sich aus den Ratsherren Lienhard Köberer und Peter Weiß (später durch den Stadtschreiber Hans Druckmüller ersetzt) zu¬ sammen. Tienhard Köberer wurde 1527 als Wiedertäufer verhaftet wußte sich aber 1528 zu „purgieren“.?) Druckmüller war der Schreiber des Wortes Gamaliels am Rande der Bittschrift für die Wiedertäufer: „Ist das Werk von Menschen, so wird es unter¬ gehen, ist es aber aus Gott, so könnt ihr's nicht dämpfen."3) Sie brachten ein Beglau¬ bigungsschreiben (Datum 19. XII. 1526), vom Rat der Stadt ausgestellt mit. Ebenso brachten sie das Schreiben Calixts an den Rat zu Sterr mit das das Bekenntnis seiner Lehre enthält.4) Die Stände verfaßten ein Schreiben an die n.=ö. Statthaltereis) und den Hofrat der n.=ö. Lande. Sie behaupteten, der Landesfürst habe immer und besonders in der Augsburger Ausschußversammlung und in den letzten Landtagen betont das hl. Evangelium und das göttliche Wort sei „ohne Vermischung mit aufrührerischen Lehren und Irrtum ebenso ohne Aufruhr“ überall zu predigen. Sie fanden es befrem¬ dend daß Calixt und der Dikar und auch andere Drediger die noch früher in anderen Städten und Pfarrkirchen auf dem Lande durch bischöfliche Zitation behelligt worden seien, so ohne alle offenbare Verhandlung („Ausführung“) betrübt würden. Die sich aus Gehorsam gestellt hatten kamen ins Gefängnis und niemand wisse was mit ihnen geschehen sei. Die Entlassenen kämen an keine Dredicatur mehr heran. Daher allgemeine Unlust und noch größerer Irrtum denn niemand erfahre, worin sie geirrt und wie sie im Verhör bestanden hätten. „Wir und alle diejenigen, welche dieser Männer Lehren und Dredigten gehört, achten und halten dieselben bis auf eine geringe Zahl, welche etwas verdächtlich angesehen werden können, nach unserem Verstand für das recht Evan¬ geli und göttliche Wort.“ Man vergaß auch nicht als wirkungsvollen Abschluß die ver¬ letzte Staatsautorität gegen das bischöfliche Tribunal auszuspielen und Statthalter und Hofrat aufzufordern, die eigenmächtige Handlungsweise des Bischofs nicht länger zu dulden. Der Ton, der durch den protestantischen Vorschlag auf dem Reichstag zu Augs¬ burg 1515, daß das weltliche Regiment als höchste kirchliche Behörde über den rechten Verstand des göttlichen Wortes entscheide,*) angeschlagen wurde, klingt auch in dieser Schrift an, fordernd und anmaßend, wenn auch die damals üblichen Höflichkeitsphrasen beobachtet wurden. Da es sowohl für Passau als auch für den Landesfürsten um eine Prestigefrage ging, gab es keine Nachsicht. Die Sache hatte auch schon zu weite Kreise gezogen als. daß man sie hätte fallen lassen können und ihre Entscheidung zeigte ein für allemal die Haltung des Landesfürsten und des Diözesans zur Reformbewegung im Sinne Luthers. Luther war in Acht und Bann, also konnten auch seine Anhänger nicht unge¬ straft bleiben. Wer nach seinen Richtlinien arbeitete, stellte sich automatisch außerhalb von Kirche und Staat. Am 26. l. 1527 erging von Znaim aus ein kaiserlicher Erlaß, der Calixt und Fredengast aus den Erblanden verwies, ihnen jedoch die Befolgung des Zitationsbefehles Stepr. freistellte. Erst am 26. IV. (Freitag nach St. Jörgentag) antwortete der Rat von Das Schreiben wiederholte noch einmal den Ablauf der ganzen Angelegenheit, brachte 9CA. Bd. A. Fol. 652. 2) Prev. S. 255, 240. 3) 254. Drev. S. 4) Inhalt: Er predigte Kap. 1—8 des Römerbriefes des hl. Paulus mehr nach der ältesten Lehrer Brauch als der neuen. Er predigte „oft und dick“ der alten, ja nach gegen die, die nur die Zeremonien umstoßen wollten. Die Zeremonien sollten bleiben in ihrem Wert, das Sakrament in einer Gestalt. Die Mißbräuche habe er nicht unbillig nur mittelmäßig berührt, das Völk im Opfer ermahnt, zur Unterhaltung der Priester¬ schaft, daß sie sich nicht dagegen auflehnen sollten, sondern die Regelung der Gemeinde überlassen. Nie habe er gegen den geistlichen Stand geprediat (Prev. S. 256). Er erklärt zum Schluß, daß, wenn er Courtesie und römische Praktik brauchen wollte ein wenig Geld seine Citation verhindern würde. Er aber wolle Wahrheit und lasse sich nach wie vor gerne eines Besseren unterrichten. StA. Kasten XI, Lade 24, Nr. 1681 5) Abschrift im Archiv von Stepr. Datum: Linz, Montag Sand Dalentinstag 1527 (7. Jänner). 6) Janssen: Geschichte des deutschen Volkes III. S. 29. 22

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