Steyr und die Glaubenskämpfe

alle für Calixtus günstigen Argumente zum letzten Male vor und erklärte schließlich, Calixtus sei aus Stepr fort und wolle sich in Dassau stellen. Deter Fredengast häbe dei Rat aufgetragen dem Befehle des Erzherzogs Ferdinand nachzukommen.!) Allem An¬ schein nach war dies eine Falschmeldung da Erzherzog Ferdinand sich am 25. VIII. ein letztes Mal veranlaßt fühlte, seinen Befehl aufs schärfste zu wiederholen. Hierauf ver¬ 255 S. schwand Calixt, stellte sich aber ebensowenig wie Fredengast in Dassau. Drev. bemerkt, die Sache abschließend, daß er über das weitere Schicksal des Calixt nichts Gewisses schöpfen konnte.?) In der Folge wurde in Sterr alles lutherische Treiben auf Calixt zurückgeführt. Abt Dankraz von Garsten sprach 1528 in seiner Beschwerdeschrift an die Reformations¬ kommissäre Ferdinands diese Meinung aus. Die Steprer wiederum behaupteten, daß die Wiedertäuferbewegung in Stepr nicht so fest Fuß gefaßt hätte, wenn Calixtusnd Michael Forster hätten weiterpredigen dürfen.3) Pfarrer Forster wurde nämlichtrotz der Fürbitten der Steprer und des Schloßpflegers Eberhard von Marschal noch 1527 ins Kloster zurückberufen, wo er ein Jahr später starb.!) 5. Johann Weinberger. Zum Nachfolger Forsters bestimmte der Magistrat eigenmächtig den ehemaligen Gesellpriester der Stadtpfarre Johannes Weinberger (vom Codex Garstensis Pater und Profeß von Garsten genannt wie Forster). Der Rat der Stadt verlieh ihm das Forster¬ Benefizium der Stadtpfarre.5) Gegen diese selbstherrliche Handlungsweise versuchte Abt ob Dankraz zu protestieren mit dem Bewerken, er wolle sich in Dassau erkundigen prä¬ Weinberger wie der Rat behaupte, von ihm in Dassau als Kaplan und Prediger sentiert worden sei.s) und Nachträglich gestattete der Abt aber doch die Verleihung ermahnte Weinberger, sich priesterlich zu verhalten und in seinen Dredigten Luther und 1) In dem Schreiben das im Stepper Stadtarchiv liegt, heißt es, Calixt hätte in Stepr in denJahren 1524 und 1525 mis Erlaubnis des Provinzials und des Disi¬ tators Dr. Faber gepredigt. Das ist ein Schreibfehler denn Dr. Faber war 1524 nicht in Sterr und Oberösterreich. (Czernp S. 56). Auch ist die Datierung hier das erste und einzigemal zu finden. 2)Czernp S. 58 weist auf einen Brief des Kurfürsten Johann v. Sachsen vom 17. Juli 1528 hin in dem er Luther um Zusendung eines Predigers für Cronschwitz bei Gera im Voigtlande ersuchte. Luther sendet einen gewissen Calixtus hin, sich die Stelle anzusehen. (Burckhardt, Luthers Briefwechsel, S. 157). Am 29. Mai 1529 schreibt Anark v. Wildenfels an Luther, er habe den Wolfgang Calixtus zu sich beschieden und ihn gebeten, die Stelle anzunehmen, da er gemerkt habe, „daß er das göttliche Wort zu predigen wohl geschickt sei“ Am 11. X. 1529 kommt Magister Wolfgang Calixtus tat¬ sächlich als Drediger dahin, nachdem er schon einige Zeit probeweise gepredigt hatte. Am 14. VII. 1529 Luther an den Kurfürsten: Nonnen, Beamte und Wildenfels selbst loben den Calixtus, nur mangle es ihm an Sold und Behausung; der Kurfürst möge sich seiner annehmen. (Burckhardt, S. 165). 1540 ist Calixt in Pollenstorf im Amte Wittenbera; Luther, Bugenhagen und Melanchthon bitten, der Kurfürst möge sein Ge¬ halt vermehren. Disitatoren bestätigen seine Armut und nennen ihn einen betagten Mann (De Wette, Dr. M. Luthers Briefe, Bd. III. S 481; Bd. V, S. 501.) Seinen nächsten Hosten in Joachimstal im Erzgebirge mußte er verlassen weil er die Leute nicht ge¬ winnen konnte. Luther nimmt ihnen das übel da er Calixt schätzt wünscht aber doch daß er resigniere. (De Wette, Bd. V, S. 301.) Von da ab wird Calixt in Luthers Brie¬ fen nicht mehr erwähnt. Czernp erwähnt diese mögliche Weiterentwicklung des Schicksals des Calixtus; ob es wirklich der aus Steyr geflüchtete Calixtus ist, kann allerdings nicht bewiesen werden. 3) Drev. S. 241/242 und die Entgegnung des Rates auf die Anschuldigung des Abtes vom 8. VII. 1528 Mittwoch post Udalrici. 1)Codex Garstensis Nr. 70 b. ge¬ 5) Benefizium des Allerheiligsten Altares, 1498 von der Familie Forster stiftet. Eder I, S. 58 6)Der Abt an B.R.R. v. Stepr: Er verweist es den Bürgern, daß sie Fridrichen Dorsters Stifft und Meß dem Herrn Hansen Weinberger verliehen und ihn daneben zu einem Prediger aufgenommen haben. Das erstere stehe ihnen zu, das letztere nach allen Verträgen und Stiftsbriefen nicht. Die Herren hätten behauptet. Weinberger als Kaplan und Drediger schon in Dassau presentiert zu haben. Er, der Abt wolle sich erkundigen, ob dem so sei und öb man ihn als Beneficiaten oder als Prediger bestätigt habe. Er 23

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