Aufbau oder Zusammenbruch!

□ 40 □0 kratismus krankt. Die Kommunilierung würde meiner Meinung nach zur Kapitalsflucht aus der Industrie, zur Intereffelosigkeit geiftiger Betätigung in ihr, zur Arbeitsunluft der unteren, weniger intelligenten Arbeiterschichten, zum Bolschewismus, mit einem Worte zum Ruine der Industrie führen, welche leiftungsunfähig würde. Vor dem aber möge Vernunft uns schützen! Es wäre die Untergrabung der Lebensmöglichkeit unseres Staates. Dagegen würde staatliche Beaufsichtigung und Anteilnahme, sowie Einflußnahme auf zweckmäßige Erweiterung und entsprechenden Ausbau der induftriellen Fürsorgeeinrichtungen, der Arbeiterschaft und den Beamten besser nützen und wäre als erreichbor anzustreben; ebenso die Begrenzung der oft enormen Dotierung meist arbeitsloser, oft gehäufter Verwaltungsrats¬ stellen und sonftiger hoher Protektionspoften und deren Einschränkung zu¬ gunsten der geiftig oder physisch, fleißig, treu und tüchtig orbeitenden Ange¬ Itellten eines Unternehmens, unter Beteilung vom Gewinne. Des weiteren müßte eine perzentuelle maximale Ertragsbegrenzung bei größeren Unternehmungen, z. B. mit 10% vom Aktienkapitale, zu einer gerechteren Verdienstaufteilung und auch Verbilligung der Fabrikate eher führen, denn die kaum durchführbare kopitalsmäßige Anteilnahme der fluk¬ tuierenden Arbeiterschaft am Unternehmen. Wir hätten demnach im neuen Staate zweierlei anzustreben: 1. Kauf¬ männisch ausgeübte Monopole für wichtige Artikel des Volksbedarfes zwecks Verbilligung und gleichmäßiger Verteilung derselben im Volks¬ intereife und 2. Sozialilierung der hiezu reifen Betriebe zur Vergesell¬ schaftung der Erträge im Staatsinteresse, sowie zur Besserung der Lage der geistigen und manuellen Arbeiter der Unternehmen. Die Sozialisierung hat bei jenen Großbanken einzusetzen, welche infolge ihrer Geldmacht ganze Kreise (Konzerne) von Industrien in ihre Hörigkeit gebracht haben, deren Kopf sie sozusagen bilden, weil mit der Sozialisierung des Hauptes natur¬ gemäß auch der Körper der konzernierten Gelellschaften von selblt in die Hände des Jozialilierenden Staates fällt. VI. Finanzielle Liquidierung des alfen Staates. ich komme nun zum wichtigen Schlußkapitel, der Erblaflung der alten Monarchie, resp. der Aufteilung der finanziellen, Vermögens- und Schuld¬ verhältnisse Oesterreich-Ungarns, sozusagen zur Erbschaftsabhandlung. Mit Ungarn haben wir und die Nationalstaaten gemeinsam Abrechnung zu pflegen hinsichtlich: der gemeinsamen Ministerien, der Oesterreichisch¬ Ungarischen Bank, Bosniens und der Herzegowina, hinsichtlich der Aufteilung der Kriegskoften und der Kriegsflotte. Mit den ehemals öfterreichischen Kronländern, jetzt Nationalltaaten, haben wir abzurechnen hinsichtlich: Rufteilung der alten öfterreichischen Staatsschulden und der auf alle Staaten sich erstreckenden Vermögensobjekte, des Anteiles an der Oelterreichisch-Ungarischen Bank und an Bosnien und der Herzegowina, der Sachdemobilisierung, der öfterreichischen Staatsbahnen usw. Die Abrechnung mit Ungarn hinsichtlich der gemeinsamen Ministerien hätte nach dem letzten Quotenschlüffel zu erfolgen. Den gemeinsamen Ministerien usw. als Beamte und Pensionisten angehörige Ungarn, wären

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