Aufbau oder Zusammenbruch!

□ 21 □0 Die Verwaltung wird gewiß nicht dadurch reformiert und vereinfacht, daß man dem Regenten alle Jahre ein viele hundert Seiten starkes Buch über diesen Gegenstand vorlegt, das dann erst wieder zum Studium eine Anzahl Beamte erfordern würde, um sich über dessen Inhalt und Tendenzen klar zu werden. Die Verwaltungsreform muß sich auf Personal- und Arbeitsersparungen und Vermeidung von Umständlichkeiten und Vielschreibereien bei allen Remtern erstrecken. Für Reformen, Verbesserungen, Vereinfachungen im Dienste muß jedem Beamten das Recht der Anregung zustehen, welche im Wege des Amtsoorstandes, eventuell bei der in Frage kommenden Bezirks- oder Kreis¬ vertretung oder einer neu zu schaffenden Reformkommission einzubringen sind, die deren Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit prüft und über deren allge¬ meine Einführung entscheidet. Eine wesentliche Reformbedürftigkeit zeigt der politische Staatsdienst, die Doppelverwaltung. Diese ist in erster Linie abzuschaffen. Viele adelige Protektionskinder, besonders in den Ministerien und bei den Bezirkshaupt¬ mannschaften, haben es ftets verstanden, die wirklichen Arbeiten und das Denken den bürgerlichen Beamten zu überlassen und sich selbst damit als über¬ flüssig erwiesen. Die vielen Bezirkshauptmannschaften können in der bisherigen Ver¬ fassung entfallen, insbesondere da nun ihre Hauptfriedensbetätigungsgebiete, das Militärreferat und die Zenfur, ganz zum Ausfall kommen. An ihrer Stelle häften die bisherigen Behörden der Bezirksgerichte eine Erwei¬ terung um einen Bezirksamtmann zu erfahren, der für seinen Bezirk die kleineren Agenden der Bezirkshauptmannschaften übernimmt und gleichsam die Verbindung der Bevölkerung mit der Staatsgewalt zu übernehmen hätte, indem er als deren Reprälentant überwachend und beratend mit der Be¬ völkerung in Verkehr tritt. An Stelle der Bezirkshauptmannschaften treten die Kreise, welche zugleich Wahlkreise sind. Die Hauptagenden der Bezirkshauptmannschaft werden in die größeren Kreishauptmannschaften verlegt, von denen weniger sein werden, was eine bedeutende Ersparnis an Personal bedeutet. Der Kreishauptmannschaft fallen für ihren Kreis zu: das Sanitäts¬ referat, die Bauleitung, die Forstinspektion und eine neu zu schaffende Agrarinspektion. Diese hat die Aufgabe zu sehen, daß keine Agrargebiete auf Forlte oder lagden umgelegt, keine Viehweiden zu diesen Zwecken ab¬ geschafft werden; sie hätte ferner die Rufgabe, den Landwirten auf mög¬ lichste Art hinsichtlich Hebung der Bodenproduktion an Hand zu gehen; sie hätte endlich für den Kreis die Ueberwachung der landwirtschaftlichen Produktion hinsichtlich möglichst gleichmäßiger Ernährung der Bevölkerung des Staates und Verhinderung übermäßiger Exportation durch Einkäufer, Zwischenhändler oder Geschäfte des eigenen Kreises, der Nachborkreise oder des Auslandes und schließlich die Oberauflicht über das Marktwesen, die Lebensmittelstatistik und Verteilung zu übernehmen. Für die einzelnen Referate fungieren die nötigen Beamten als Ange¬ stellte des Staates. Die Leitung der Kreishauptmannschaft zur Durchführung der von der Staatsversammlung (Nationalversammlung) beschlossenen Gesetze obliegt dem Kreisrate, welcher von den den Kreis bewohnenden Staats¬ bürgern derart gebildet wird, daß jeder Gerichtsbezirk durch ebenfalls allge¬

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