Aufbau oder Zusammenbruch!

— 12 0 wieder zu solchen Tendenzen der Thronenden, auf möglichtte Ausschaltung der Volksrechte und endlich stets zu einem unbegrenzten Protektionswesen führt. Das Bestreben jeder Dynastie ilt zweifellos, sich und ihrer oft recht zahlreichen Verwandtschaft die angenehme einkünftereiche, dynaltische und viele Familienstellungen zu sichern. indem man die ganze Staatsverwaltung durchsetzt mit Anhängern, gleichgültig, ob diese es wert und dozu fähig sind oder nicht. Die Monarchie führt zur Adelsherrschaft und stützt sich auf den Druck und Zwang des Militarismus. Die Republik dagegen hat als Nochteil den Wechsel der Ansichten in der Regierungsrichtung und Politik, welcher aber nicht so sehr in die Wag¬ schale fällt, weil er dem durch die Wohlen zum Rusdrucke kommenden Willen des Volkes entspricht; sie hat aber den unbestreitboren Vorteil, doß Fehler in der Wohl des Staatsoberhauptes bei der nächsten Wohl wieder ausgeglichen werden können, worin schon ein gewiller Druck auf jedes gewählte Oberhaupt liegt, nur im Sinne des Volkes die ihm anvertraute Gewalt auszuüben. Ein weiterer, wesentlicher Vorteil der republikonischen Staatsform liegt zweifellos darin, daß dem Volke — wie besonders vor¬ züglich die Schweiz zeigt — ein ständiges, größeres Mitbestimmungsrecht an seiner Staatswirtschaft zusteht. Das im Mittelalter beitandene Zwischending des Wohlkönigreiches hat sich dodurch als unhaltbar erwiesen, daß ihm der Nachteil der Monarchie anhing. Der einmal gewählte König konnte nicht abgesetzt, seine Wahl konnte, gleich einer eingegangenen Ehe, nur mehr durch den Tod gelöst werden, wenn auch gar oft — wie dies ja in Ehen auch öfters der Fall ist — nach der Wahl, nach der Hochzeit, der erwählte Teil sich ganz anders zeigte als vorher, wo es ihm noch galt, um die ertragreiche, gute Partie zu werben, zu buhlen und Liebe zu heucheln. Ob die Neuzeit noch eine neue Lölungsform findet, um unserem ohne¬ dies schwer betroffenen Deutschöfterreich die Neubildung seines Staates ohne innerpolitische Wirren zu ermöglichen, bleibt dohingestellt. Daß ihm aber diese Wirren erspart werden mögen, das walte Gott und die Nationalver¬ sammlung. Jedenfalls muß seitens aller politischen Parteien unseres neuen Staatengebildes jede Verfolgung porteipolitischer Sonderinteressen vermieden und nur das Volksinteresse im Ruge behalten werden. Mögen auch die Bouern der republikanischen Staatsform sich zu¬ wenden, welche ihrer religiösen Ueberzeugung keinerlei Abbruch tut. Die außerordentliche Entwicklung der Londwirtschaft in den südomerikonischen andwirtschaftlichen Republiken Argentinien, Chile, Brosilien, in der Schweiz usw., zeigt, daß die Republik auch der Landwirtschaft eine gedeihliche Ent¬ wicklung sichert und dabei ihr die schwere Laft des Militarismus ersport. Der Volksstaatenbund hätte seine Vereinbarungen auf alle jene Gebiete zu erstrecken, deren gemeinsame, gleichartige Behandlung, bei Berücksichti¬ gung und Wahrung der Nationalitäten-Intereilen, Vorteile für die einzelnen Staaten bieten würde. Wir haben gesehen, daß, mit Rücksicht auf die Abrechnung mit den anderen Nationenstaaten, seine künftige Wirtschaftsgebarung und die Gebiets¬ forderungen der Entente, Deutschöfterreich sein Heil nicht in erster Linie im Anschlufse an Deutschland zu suchen, sondern diesen Weg erst dann einzu¬ schlagen hätte, wenn Tichechoslowakei, Jugoslowien und Polen ihre ma߬

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