Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

rich, einholen mußte, nicht verleihen. Solches, darunter die Ausscheidung aus dem Landgericht, war nur dem Landesfürsten, den Babenbergern, seitdem sie Herzoge wurden, möglich. Das Recht, Befestigungen zu errichten, wozu auch die der Städte gehörte, wurde zwar von den Landesfürsten schon früher ausgeübt, kam ihnen aber erst mit dem „statutum in favorem prin- cipum" vom Jahre 1231 gesetzlich zu. Erst aus jener Zeit, in der der „Fleckchen!" Stadtrechte erhielt, stammt auch der Name Freistadt. Es war eine befreite Stadt, eine libera civitas, aber keine civitas liberorum. Die Frage nach dem Namen des Ortes, der vorher die Stelle des spateren Freistadt eingenommen hat, wurde gestellt und beantwortet. Julius Strnadt hat ursprünglich das in den Babenberger- und in dem Ottokarischen Urbar genannte Windischmarc (Windischmarkt) als Vorgänger von Freistadt angesehen, diese Annahme jedoch wieder aufgegeben. Später wurde (von Sekker, „Linz zur Zeit der Babenberger" in der Unterhaltungsbeilage der Linzer „Tages-Post" Nr. 22 von 1911) darauf hingewiesen, daß Freistadt im Munde der Tschechen bis heute Cahlo heißt und daß dieses Cahlo nichts anderes sei als der Flurname Zagelau nächst Freistadt. Als unter den .Herzogen Leopold und Friedriche die heutige Stadt planmäßig angelegt wurde und den Namen Freistadt bekam, behielten die Tschechen, die den alten Marktort bei ihrem Handel zur Donau besuchten, den gewohnten Namen bei, den sie sich mit Cahlo mundgerecht gemacht hatten. Die große Bedeutung, welche Freistadt dann im Mittelalter sowohl in politischer als in Handels-Richtung erlangte, beruhte auf dem mit dem Diplom Kaiser Rudolphs verliehenen Stapelrecht. Dieses Recht, nach dem jedermann, der mit Waren nach Freistadt kam, gezwungen war, diese den dortigen Bürgern zum Ankäufe freizuhalten, verstand nun Freistadt dahin auSzulegen, daß es niemandem erlaubt sei, einen anderen Ort im Bereiche der landesfürstlichen Herrschaft Freistadt zu Handelszwecken aufzusuchen, und daß es untersagt war, beim Zwischenhandel von der Donau nach Böhmen, Mähren und dem niederösterreichischen Waldviertel und umgekehrt den Ort zu umgehen. Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß die erlaubte und hauptsächlich benützte Straße, die von Linz gegen Böhmen führte, laut einer späterer! Verordnung nach Erreichung von Gallneukirchen nicht die Richtung wie heute über die kleine Gusen einschlug, sondern über Spatendorf ging. Bei den Ansprüchen, welche bie Freistädter machten, um eine Monopolstellung zu erhalten, konnten Streitigkeiten mit den benachbarten Markt- orten nicht ausbleiben. Zur Zeit Herzog Rudolphs IV. begann der Rechtshandel mit Linz und Leonselden; es drehte sich hier ursprünglich nur um das Salz. Die Freistädter setzten es durch, daß die Böhmen kein Salz in Linz einkaüfen und über Leonselden nach Böhmen verführen durften, sie verlangten sogar, 87

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