Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

Ulrich Eitzinger — er stammte aus Eitziug bei Ried — erscheint im Jahre 1437 und 1441 als Pfandinhaber von Frankenburg. Als im Jahre 1442 die Stände zur Zahlung alter Soldforderungen und zur Einlösung der Pfandschafteu eine Vermögenssteuer bewilligten, wurde Frankenburg nicht ausgelöst; erst im Jahre 1454 kam es zu einer Abrechnung mit dem Pfandschaftsinhaber Ulrich dem Eitzinger. Bei der Aufnahme der landesfürstlichen Einkünfte, die im Jahre 1460/61 wegen Entschädigung des Erzherzogs Siegmund, der auf Oberösterreich zu einem Drittel Anspruch erhob, wurde der Ertrag von der Herrschaft Frankenburg auf jährlich 300 T geschätzt. Oberösterreich kam au Albrecht VI. Als dieser das Land übernahm, schritt er neben anderen Verpfändungen — er wurde auch der „Bertuuliche" genannt — zu jener von Frankenburg, und zwar erfolgte diese für ein vom Herzog Ludwig von Bayern gewährtes Darlehen von 4000 U und für 9000 & schuldiger Ver- pflegskosteu der Hilfstruppen, die Herzog Ludwig Albrecht VI. in dessen Fehde mit seinem Bruder, dem Kaiser Friedrich, beigestellt hatte. Hartneid von Lofenstein, Pfleger von Frankenburg, verpflichtete im Jahre 1461 sich auch, die Herrschaft dem Herzog Ludwig dann zu übergeben, sobald dieser die Zusage mache, den Besitz nach Tilgung der darauf haftenden Satzpost wieder abzutreten. Es scheint, daß die Schuld auf andere Art abgetragen wurde, und zwar, daß der Geldgeber wieder Ulrich der Eitzinger war; denn dieser stellte im Jahre 1464 eine Verpflichtungsurkunde über Frankenburg aus, und zwar spricht er darin über die übernommene Burghut und die dafür zu empfangende Entschädigung, trotzdem eine Burg nicht mehr vorhanden war. Hier zeigt es sich deutlich, daß die Zahluugen für Burghut, für welche sich die Landesfürsten an die Pfandinhaber verpflichteten, in der Regel nichts anderes waren als die versteckte Verpflichtung einer Zinszahlung. Die Pfandschaft Fraukeuburg überging im Jahre 1466 an Christoph Hohenfelder. Ihn löste im Jahre 1472 Rein- prechi von Wallsee ab, der statt des Kaufschillings von 24.800 Gulden, die der Kaiser für die von den Wallseern übernommenen Güter in Jstrien zu erlegen hatte, die Herrschaften Frankenburg, Kogl und Seisenburg als Einsatz erhielt. Nach dem bald darauf eingetretenen Tode Reinprechts von Wallsee verlangten die Erben Georg und Barbara von Schaunburg entweder Zahlung oder Übergabe der Pfandstücke. Es kam geraume Zeit weder zu der einen noch zu der anderen, trotzdem die Erben sich durch Gotthard von Starhemberg an den Kaiser wendeten. Die Vertreter des Grafen Siegmund von Schaunburg als Erben traten nach dem Tode Friedrichs in Angelegenheit der Pfandschaft an Kaiser Maximilian heran. Kammer sei für Verzicht auf . die Jstrianer Herrschaft Tybeiu Besitz der Gemahliu des Grasen Siegmund geworden, auf Franken80

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