Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

1896 wurde das Schloß neu aufgebaut. Der Besitz erscheint nicht mehr in der Laudtafel, die Einlage wurde mit Landesgerichtsbeschluß vom 3. Juli 1856, Nr. 4489, gelöscht. 100. Lobenstein. Es ist auffallend, daß an der in das Granitmassiv des Mühellandes tief eingeschnittenen Rodel in alter Zeit nicht weniger als drei Burgen standen, Rottenegg, Lichtenhag und Lobenstein, während heute kaum ein Gangsteig von einer zur anderen führt. Sollten die Rotularii der Raffel- stätter Zollordnung (904—907) das in Rosdorf an der Donau angekaufte Salz in den Nordwald und nach Böhmen längs der Rodel getragen haben und mit diesem Verkehr der Ban der Burgen in Verbindung stehen? Loben- stein war auf Waxenberger Boden, die Besitzer, die Biber, müssen daher als Waxenberger Dienstleute angesehen werden. Ulrich von Lobenstein tritt im Jahre 1243 auf; nach ihm erscheinen zahlreich Lobensteiner genannt. Ulrich gründete im Jahre 1264 die Kirche in Zwettl, zu deren Erhaltung er den Ertrag der Rodungstätigkeit widmete. Um sein Erbe stritten sich geraume Zeit seine Söhne, bis sie im Jahre 1297 einig wurden; die ererbten Güter Lobenstein und Hertenstein (von Streun Gen. Handschr. für Freudenstein gelesen?) gemeinsam zu behalten. DieLoben- steiner besaßen außerdem noch Höflein. Peter und Ulrich von Lobenstein waren in der Mitte des 15. Jahrhunderts in Schulden geraten und versetzten Hoflein und ihren Besitz „umb Lobenstein" an Dietrich von Aisters- heim. Im Jahre 1357 war Jans von Lobenstein Besitzer, der seinen Burggrafen Friedl Caplan damals aus seinem Gehorsam entließ. Als Burggraf auf Lobenstein folgte 1365 Wernhard der Caplan, wohl nicht mehr in Diensten der Lobensteiner. Aus dem Auftreten des Wernhard Nimmervoll, der im Jahre 1366 bei einem Tauschgeschäfte Rugers von Starhemberg Zeugenschaft leistet, stellt sich, in Verbindung mit einer Urkunde des Jahres 1375, heraus, daß Lobenstein im Jahre 1366 bereits in den Teilbesitz Rugers von Starhemberg gelangt war. Ruger konnte nämlich seinem Vetter (Oheim) Ruger seinen Anteil von Lobenstein und die Einkünfte in den Pfarren Zwetling und Oberneukirchen um 1050 H verpfänden, darunter auch 50 A von Lobenstein. Die Verpfändung geschah mit Bewilligung des Herzogs Albrecht. Lobenstein blieb von nun an in der Jnhabung der Familie Starhemberg und erhielt in der Landtafel die gleiche Einlage. Mit der Beste war früher auch Gerichtsbarkeit verbunden. Die ehemals zu Lobenstein gehörigen Güter östlich von Freistadt in den Gemeinden Grünbach und Windhag 155 20*

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