Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

von Wartenburg in der Fehde des Witpold von Polham mit Reinprecht von Wallsee, die zweite Tochter Hausfrau des Erasmus vou Preisiug. Dieser war auch Besitzer vou Schönering, er kam in Streit wegen der zu seinem Sitz Schönering gehörigen Bergheimer Au. Bei der Schranne zu Straßham vertrat ihn sein Aistersheimer Amtmann Oernolt; Beisitzer waren zehn Leute aus Aistersheim. Die betreffende Urkunde (Mon. G. h. XXX 209) bezeichnet den Amtmann und die Beisitzer als von Ottensheim, was schon wegen der 'Gerichtszuständigkeit vou Ottensheim nicht annehmbar ist. Aistersheim kam im Jahre 1464 zum Verkauf. Käufer war Georg der Hohenfelder, der das Schloß neu aufbaute. Bald darauf kam es zu einer Eroberung der Veste. Als im Jahre 1472 die Liechtensteiner vou Ottensheim in einer Fehde die Beste Edramsberg, welche Christoph Hohenfelder verteidigte, belagerten, überfiel Graf Wolfgang von Schauuburg Schloß Aistersheim und eroberte es. Jörg Hohenfelder führte Klage wegen Überschreitung des Fehderechtes. Ein am 20. Jänner 1473 zu Jngolstaöt ausgestellter Gerichtsbrief des Hofgerichtes des Herzogs Ludwig von Bayern (Orig. Land. Arch. Linz) erklärte hierauf, daß wohl Jörg Hohenfelder den Grafen Siegmund von Schaunburg beschuldigt habe, dieser hätte seinem Bruder Wolfgaug vou Schaunburg, der einen Teil der Mauern des Schlosses Aistersheim zerschossen, hiezu Büchsen, Pulver und Leute beigestellt, daß aber (der Beschuldigte) Siegmund vou Schaumburg die Anschuldiguug unter Eid geleugnet hat. Der Vorgang, daß in dieser Angelegenheit eine Entscheidung des Hof- gerichter eines fremden Landesfürsteu, des Herzogs von Bayern, angerufen wurde, muß befremden. Vielleicht läßt er sich durch früher bestandene Verhältnisse erklären. Die Schaunburger waren in älterer Zeit verpflichtet, die Hoftage der bayrischen Herzoge aufzusuchen. Das Erscheinen an den Hoftagen begriff aber auch die Zuständigkeit des Hofgerichtes in Prozeßsachen in sich. Dieses Verhältnis bestand auch nach der Errichtung des Herzogtums Österreich wegen des Besitzes der bayrischen Herrschaft Jul- bach weiter. Trotzdem die Verbindung mit Bayern durch die Unterwerfung der Schaunburger im Jahre 1386 und durch den Verlust der Herrschaft Julbach nicht mehr weiterbe stand, nahmen, als das Land Oberösterreich au Herzog Albrecht VI. gelangte, die Grafen diese Gelegenheit wahr und stellten sich neuerdings in ein Dienstverhältnis zu den Herzogen von Bayern. Auf dieses hin scheint nun das herzogliche Hofgericht in Jngolstadt sich berufen gefühlt zu haben, in der Klage des Hohenfelder zu intervenieren. Kaiser Friedrich anerkannte aber den Gerichtsspruch nicht. Am 18. September 1475 befahl der Burggraf Michael vou Maidburg im Aufträge des Kaisers dem Reinprecht von Wallsee, Jörg Hohenfelder sei hinsichtlich des Schlosses Aistersheim schadlos zu halten. Als Reinprecht nicht sofort ent6

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