Für Österreichs Freiheit und Recht

Die Waffenehre der Armee Ein billiges Verlangen, gegen welches kaum ernste Argumente ins Treffen geführt werden können. Niemand wird unser Österreich machtpolitischer Tendenzen zeihen, aber jedermann weiß, daß wir zur Verteidigung des Vaterlandes der be¬ waffneten Macht nicht entraten können. In der Forderung nach militärischer Gleichberechtigung ist in¬ begriffen das Verlangen nach Wegfall jener Beschränkung, die uns die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht verbietet. (Stürmischer, anhaltender Beifall.) Nur Österreich selbst kann entscheiden, wann und wie es von seinem wievererlangten Recht Gebrauch macht. (Bravorufe. Daß bei uns eine Übertreibung aus mehr als einem Grund wahr¬ haftig nicht zu befürchten steht, bedarf keiner besonderen Erwähnung. Aber wir wollen erreichen, daß, wie das alte Vaterland, so auch Neuösterreich weithin sichtbar repräsentiert sei durch den makellosen Glanz seines Waffen¬ rocks (enthusiastischer Beifall); daß es respektiert sei in der Waffenehre seiner Armee, die ein lebendiges Monument bleiben möge ihrer großen Vorgänge¬ rin, die als Hüterin jahrhundertealter Tradition erst in dem Augenblick zu Grabe sank, als das alte Vaterland nicht mehr existierte, zu dessen Schutz sie bestimmt war. (Lebhafte Zustimmung Sicherheitsdienst und Wehrverbände Die Sorge des Staates, der im Interesse seiner Bürger verpflichtet ist, die Aufrechterhaltung der Ordnung und des Rechtes zu garantieren, wird im Einklang mit den ihm gezogenen Möglichkeiten naturlich auch der Betreuung der staatlichen Exe¬ kutive des Sicherheitsdienstes gelten. Er wird auch in Ergänzung seiner Kräfte in erster Linie den freiwilligen Wehr¬ verbänden nach wie vor sein besonderes Augenmerk widmen, in Dankbarkeit vollbrächter Leistungen und im Bewußtsein weiteren Bedarfes, den freiwilligen Wehrverbänden, deren weitere straffe Disziplinierung und Durchsicht der Führer der Wehrfront zwecks Erzielung gesteigerter Schlagfertigkeit angekündigt hat. (Leb¬ hafter Beifall.) Jede Abenteuerlust wird im Keime erstickt Daß Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Inneren des Landes erforderlich sind, beweisen nicht nur die bitteren Erlebnisse des vergangenen Jahres, sondern sie sind auch in der Tatsache begründet, daß immer noch, wenn auch zahlenmäßig un¬ bedeutend und in versteckter Weise agitierend, Kräfte im Lande 122

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