Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtums Österreich ob der Enns II

82 Benediktinerai)tei Kremsraünstei'. Gesamturbars zur Abfassung von Teilverzeichnissen ^ gedrängt zu haben, wie uns ein zufällig erhaltenes, in der Ausgabe mit a bezeichnetes ver muten läßt. Das Teilurbar und Urkunden^ zeigen, daß der Güterkomplex des Stiftes bereits im 12. und 13. Jahrhundert in Ämter gegliedert war. Ein Gesamturbar ist vor dem Urbar von 1299 nicht nachweisbar, doch scheint die Berufung der Hs. B auf ein ,antiquum exemplar, quod Leander scripsit'® für die Existenz eines solehen zu sprechen. Außer dem unter Abt Friedrich I. von Aich (1275—1325) angelegten Urbar vom Jahre 1299 sind uns noch mittelalterliche Gesamturbare dieses Stiftes aus den Jahren 1434 und 1467, letzteres mit einem Duplum aus dem Jahre 1468, erhalten. Das urbarium novum, das nach M. Pachmayr'^ unter Abt Wolfgang Widmar im Jahre 1497 entstanden sein soll, ist offenbar das noch erhaltene Steuerbuch, das mit dem Jahre 1497 beginnt und in die ersten Jahre des 16. Jahrhunderts hinüberreicht, daher für die vorliegende Ausgabe nicht mehr in Betracht kommt. Beschreibung der Handschriften. Tcilurbai" a, eingetragen auf Fol. 95 b der Pergamenthandschrift r p 19 (Brevier) der k. k. Studienbibliothek in Linz. Die Handschrift gehört dem 12. Jahrhunderte an und war zuletzt im Besitze des Benediktinerstiftes Gleink gewesen. Die urbariale Eintragung wurde von mir im Jahre 1896 aufgefunden und im Archiv für österr. Geschichte, Bd.87 (1899), veröffentlicht. Die Zeit, in der sie entstanden ist, läßt sich aus den Angaben, die das Verzeichnis selbst bietet, einigermaßen bestimmen. Vor allem ist zu beachten, daß darin eine Reihe von Gütern in der heutigen Ortschaft Weigersdorf aufgezählt wird, die dem Stifte mit Urkunde vom 27. Februar 1162 zugesprochen worden sind, die einen Streit mit dem Kämmerer Engelger beendete. ® Die Eintragung gerade dieser Güter in dem kurzen Verzeichnis er klärt sich aus dem Interesse, das ihre schriftliche Fixierung nach dem günstigen Ausgange des Prozesses hatte. 'Vielleicht sind solche unter den ,antiqui libri' zu verstehen, auf die sich die Hs. A auf Fol. 31 b beruft. 2 Vgl. UB.III, n. 160 (1249), n. 170 (c. 1250), n. 394 (1269), Anh. n. 1 (1251). ^ Kandnote auf Fol. 20 a. Bisher nicht beachtet. Hist.-chron. series abbatum et religiosorum monasterii Oremifanensis, Styrae 1777, p. 283. " UB.II, n. 216.

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