Tätigkeitsbericht 1968-1971 Arbeiterbetriebsrat Werke Steyr

Fahrtkostenvergütung Dienstnehmern werden die S 15. - pro Woche übersteigenden Fahrtkosten für Fahrten mit einem Massenverkehrsmittel zwischen Wohnort und Arbeitsort vergütet. (ausgenommen innerstädtische Verkehrsmittel). Diese Regelung gilt für Schichtarbeiter auch dann, wenn sie mangels eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Privatfahrzeug benützen. Altersversorgung von Arbeitern Firmenpensionszuschuß wurde bisher nach 25-jähriger Dienstzeit gewährt. Das in dieser Periode verbesserte Pensionsstatut für Arbeiter sieht vor, daß ab 31. 12. 1972 bereits ab 20 Dienstjahren ein Anspruch auf den FPZ besteht. Die diesbezügliche Regelung erfolgt in Etappen, d. h. mit 22 Dienstjahren bis 31. 12. 70, mit 21 Dienstjahren bis 31.12.1971. Diese Anordnung trat mit 1.1.1970 in Kraft. Der Firmenpensionszuschuß wird ab dem 60. (Männer) bzw. 55. (Frauen) Lebensjahr gewährt, oder auch bei Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeit. Der FPZ beträgt nach einer Dienstzeit von 20 Jahren S 210.-, mit einem Steigerungsbetrag von je S 5, - bis zum 35. Dienstjahr, bzw. von je S 10, - vom 36. bis 40. Dienstjahr. Dies ergab im Jahre 1970 einen Maximalzuschuß von S 335,- monatlich. Nachdem wir unserem FPZ auch eine Dynamisierung (Wertsicherung) zugrundelegen konnten, ergab diese mit einer Aufwertung von 7,1 % (Aufwertung der gesetzlichen Pension) im Jahre 1971 bereits einen Mindest-FPZ von S 225,- bzw. Höchstpensionszuschuß von S 360, -. Der davon abgeleitete FPZ für Witwen betrug im Jahre 1970 S 170,-, 1971 S 185,- . Der FPZ gelangt 13 mal jährlich zu Auszahlung. Mit der Neufestlegung des Firmenpensionszuschusses mit gleichzeitiger Dynamisierung ist uns eine wesentliche Verbesserung bzw. Wertsicherung der Firmenpensionszuschüsse für Arbeiter gelungen und stellt dies damit eine unserer wertvollsten Sozialleistungen dar. Brennstoffzuteilung Die AO sichert uns auch eine Brennstoffzuteilung im Ausmaß von 1.000 kg Braunkohlenbriketts (Kostenanteil des Arbeitnehmers= 27 % bzw. mindestens S 200,-) für Haushaltvorstände und alleinstehende, außerhalb eines Familienverbandes lebende Dienstnehmer. Alle übrigen erhalten die halbe Quote zum halben Kostenanteil. Den Dienstnehmern steht es frei, auch eine andere Brennstoffart oder eine Bargeldablöse (dzt. S 600, -) zu wählen. Firmenpensionszuschußbezieher erhalten ebenfalls die halbe Quote zu S 100,-. 28

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2