Tätigkeitsbericht 1968-1971 Arbeiterbetriebsrat Werke Steyr

Die Höhe der Prämiierung angenommener Vorschläge sowie die sonstigen Richtlinien des Vorschlagwesens sind in einem vom Vorstand mit dem Betriebsrat erarbeiteten Statut festgelegt. Gute Ideen machen sich bezahlt, vor allem dann, wenn ein Verbesserungsvorschlag die Höchstprämie von S 20.000, - erreicht. Von 1968 bis zum 30.6.1971 wurden von unserer Kollegenschaft insgesamt 857 Verbesserungsvorschläge eingereicht, davon 357 mit einer Prämie bedacht. Es wurde dafür ein Gesamtbetrag von S 727.880 aufgewendet. Die diesbezüglichen Prämiierungen werden von einer Arbeitnehmer-Arbeitgeberkommission durchgeführt, der seitens des Arbeiterbetriebsrates die Kollegen BARTLHUBER Josef und STOCKENREITNER Fritz angehören. Das betriebliche Vorschlagwesen wurde über Initiative des Betriebsrates in unseren Werken im Jahre 1968 eingeführt. Seine Aufgabe ist es, die natürliche und fachliche Intelligenz der Werksangehörigen aller Bereiche auf die Dinge ihrer täglichen Arbeit zu lenken, und zwar mit dem Ziel, herauszufinden, wo und wie etwas verbessert werden kann. Diese Anstrengungen sollen sich nicht nur auf die Verbesserung der Qualität, sondern auch auf Material- und Zeitersparnis, die Verminderung von Ausschuß, Abfall, Leerlauf und Unfallgefahren aber auch auf Arbeitserleichterungen konzentrieren. Für die Firma geht es dabei um Kostensenkungen, für die Werksangehörigen vor allem um eine Prämie, gemeinsam aber darum, - und das ist wohl das Wertvollste - durch eine qualitativere und produktivere Verbesserung unserer Produkte, eine Absich er ung unserer Arbeitsplätze zu erreichen. Abfertigung für Arbeiter Dazu weist unsere AO darauf hin, daß für die Abfertigung der Arbeiter der Kollektivvertrag der Metall- und Bergarbeiter anzuwenden ist, unter Zugrundelegung unserer Bestimmungen für die Dienstzeitanrechnung. Die Kollektivvertragsverhandlungen vom 1. 1. 1971 haben auch auf dem Sektor der Abfertigung für Arbeiter verbesserte Bestimmungen gebracht. Die bis dahin festgelegten Abfertigungsbeträge, nach 15 Dienstjahren 3 Wochenlöhne, nach 20 Dienstjahren 4 und nach 25 Dienstjahren 6 Wochenlöhne wurden wie folgt verbessert: Nach 10 Dienstjahren 2 Wochenlöhne, nach 15 Dienstjahren 4 Wochenlöhne, nach 20 Dienstjahren 6 Wochenlöhne, nach 25 Dienstjahren 8 Wochenlöhne! Diese A bferti g ung gebührt nach 10-jähriger Dienstzeit bei Kündigung durch den Arbeitgeber, bei unverschuldeter Entlassung, bei Austritt mit wichtigem Grund oder bei Erreichung des 65. (Männer), des 60. (Frauen) Lebensjahres, unter Einhaltung der kollektiv26

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