Tätigkeitsbericht 1968-1971 Arbeiterbetriebsrat Werke Steyr

Der Zuschlag für gesundheitsgefährdende Arbeiten konnte von S 1,20 auf S 1,45 angehoben werden. Montagevertrag Der für unser Werk gültige Montagevertrag sieht bei Abwesenheit des Arbeitnehmers von mehr als 3 Stunden einen Zuschlag von von 6-9 Stunden einen Zuschlag von von 9-12 Stunden einen Zuschlag von über 12 Stunden einen Zuschlag von S 24,-, S 48,-, S 72,-, S 96,- vor. Die Montagezulage konnte damit in diesem Zeitraum um 25 Prozent erhöht werden. Außerdem wurden die innerbetrieblichen Zulagen vereinheitlicht und auf S - ,80 und S 1,20 festgelegt. Es gibt aber auch noch eine Öl- und Hitzeprämie. Die Ö Iprä m ie wurde im Berichtszeitraum 1968 auf 1971 von S 200, - auf S 350, -, die Hitzeprämie von S 50,- auf S 100, - monatlich erhöht. Für die Reparaturwerkstätten wurde ein gesonderter Lohnvertrag abgeschlossen. Dieser hat eine Akkordausgangsbasis von S 22,35, die Einstufung der einzelnen Verdienste liegt zwischen S 19,- und S 27,25, wobei dieser Einstufungslohn bis zu 25 Prozent überschritten werden kann, das ergibt Effektivverdienste zwischen S 24,- und S 33,70. Mit diesen Ausführungen wollen wir uns auf die Feststellung beschränken, daß unsere gemeinsame Arbeit für die Verbesserung der Lebensbedingungen der arbeitenden Menschen als gesellschaftsverändernde Kraft wirkt und daß sie wiederum erfolgreich war. Wir wissen, daß wir alle Wünsche und Forderungen nicht in Einern und zur gleichen Zeit durchsetzen können. Aber wir haben doch wieder schöne Erfolge erzielt. Daher gilt es, den beschrittenen Weg fortzusetzen, das heißt vor allem, Beibehaltung unserer aktiven Lohnpolitik, die zur Stärkung der Kaufkraft für eine stabile Wirtschaftsentwicklung Voraussetzung ist. Neben diesen Effektivlöhnen gibt es noch den freiwilligen und gesetzlichen Sozialaufwand. Zu den wichtigsten gesetzlichen Leistungen gehören das URLAUBSENTGELT, der URLAUBSZUSCHUSS, die WEIHNACHTSREMUNERATION, das KRANKENENTGELT und die STEUERN und ABGABEN. In diesem Berichtszeitraum konnten sowohl der Urlaubszuschuß als auch die Weihnachtsremuneration auf 4 1/3 Wochenlöhne erhöht werden! Die freiwilligen Sozialleistungen konnten wir großteils in unserer 24

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