Tätigkeitsbericht 1977-1980 Arbeiterbetriebsrat Werke Steyr

weiterer Ausbau der soziaiieistungeii gesetzlich — kollektivvertragiich — innerbetrieblich Durch laufende Gesetzesverbesserungen, neue Kollektivver tragsabschlüsse und innerbetriebliche Verhandlungen auf Zentralbetriebsratsebene wie auch betriebsintern, konnten auf vielen Gebieten für unsere Kolleginnen und Kollegen beachtliche Verbesserungen unserer Sozialleistungen erreicht werden. wesentlich verbesserte ABFERTIGUNGEN: Eine sehr wesentliche VERBESSERUNG konnte auf kollektivver traglicher Ebehe bei den ABFERTIGUNGSSÄTZEN erreicht werden. Bereits nach 3 Dienstjahren besteht Anspruch auf 1 MONATSVERDIENST MONATSVERDIENSTE MONATSVERDIENSTE MONATSVERDIENSTE MONATSVERDIENSTE MONATSVERDIENSTE nach nach nach nach und nach 21/2 ZV2 5 7 10 5 Dienstjahren auf 10 Dienstjahren auf 15 Dienstjahren auf 20 Dienstjahren auf 25 Dienstjahren auf s 1.800,— s 2.050,— s 2.350,— s 2.550,— s 3.250,— s 3.650,— s 4.250,— s 5.500,— s 7.000,— s 13.000,— Das am 23.2.1979 vom Nationalrat beschlossene Arbeiterab fertigungsgesetz sieht eine etappenweise Angleichung der Arbeiter an die Angestellten im ABFERTIGUNGSRECHT VOr. Im Rahmen einer ETAPPENREGELUNG muß der volle Abferti gungsanspruch im Ausmaß von 12 Monatsiöhnen ab 1.1.84 auch für Arbeiter Gültigkeit haben. Erhöhter ürlaübsanspruch: Mit 1.1.1977 wurde auch eine Vereinheitlichung des URLAUBS RECHTES wirksam, mit einer Erhöhung des URLAUBSANSPRU CHES und der EINFÜHRUNG der PFLEGEFREISTELLUNG. MINDESTURLAUB bis 20 Dienstjahren:24 Werktage = 4 Wochen ab dem 20.Dienstjahr: 30 Werktage = 5 Wochen ANRECHNUNG von VORDIENSTZEITEN bei anderen Dienstge bern bis maximal 5 Jahre. Ab 1.1.1978 EINBEZIEHUNG regelmäßig geieisteter überstun den in das URLAUBSENTGELT! PFLEGEFREtSTELLUNG: Gesetzliche Regeiung eines Urlaubsanspruches auf bezahlte Freizeit bis zur Dauer einer WOCHE innerhalb eines Jahresfür die Pflege erkrankter FAMILIENANGEHÖRIGER! Wesentlich erhöhte TREUEPRÄMIENSÄTZE in den letzten Jahren konnten die Sätze der TREUEPRÄMIE laufend angehoben werden. Die neuen Sätze güitig für 1979 betragen: Bei Ibis 3Jahren Betriebszugehörigkeit bei 3 bis 5Jahren Betriebszugehörigkeit bei 5 bis 10 Jahren Betriebszugehörigkeit bei 10 bis 15 Jahren Betriebszugehörigkeit bei 15 bis 20Jahren Betriebszugehörigkeit bei 20 bis 25 Jahren Betriebszugehörigkeit bei 25 bis 30 Jahren Betriebszugehörigkeit bei 30 bis 35 Jahren Betriebszugehörigkeit bei 35 bis 40 Jahren Betriebszugehörigkeit bei über 40Jahren Betriebszugehörigkeit NEU ab 1980:Zeiten des Präsenzdienstes werden voll eingerechnet! Mit dieser sehr wesentlichen Erhöhung der Staffelung, könn ten wir unserem Fernziel, zu einem durchschnittlichen MONATSBEZUG ZU kommen, beachtlich näherrücken. VERBESSERUNG beim DIENSTJUBILÄUM: Nach 25 Dienstjahren = 1 Monatsbezug nach 35 Dienstjahren = 2 Monatsbezüge und nunmehr neu, nach 40 Dienstjahren = 3 Monatsbezüge! (bisher 45) Werden Jedoch mehr als 40 Dienstjahre bis zur Pensionieruhg erreicht, gilt nicht das 40igste Dienstjahr, sondern das Austrittsjahr ais Jubiiäumsjahrl Wenn das Jubiläum auf einen arbeitsfreien Tag fällt, wird der Tag vorher arbeitsfrei gewährt! Stirbt ein Arbeitnehmer nach Erreichung der angeführten Dienstzeiten, Jedoch vor Ausbezahlung der Jublläumsgabe, wird dieser Betrag an den Erben ausbezahlt. in der abgelaufenen Funktionsperiode feierten ihr Dienstjubiiäum: 35 Jahr. 45 Jahr 25 Jahr. Arb. Ang. Arb. Ang. Arb. Ang. 1978 2 0 55 24 76 39 1979 6 1 45 16 341 64 1980 10 9 40 18 275 62 Summe: 18 10 140 58 692 165 28 198 857 = 1083

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