Tätigkeitsbericht 1977-1980 Arbeiterbetriebsrat Werke Steyr

Dynamisierter FIRMENPENSIONSSCHUSS und der sogenannte „große FPZ" auch für ARBEITER mit mehr als 35 Dienstjahren! Der seit Jahren bestehende FIRMENPENSIONSZUSCHUSS konnte vor längerem dynamisiert und die Anspruchsberechtigung von beginnend bei 25 Dienstjahren auf 20 Dienstjahre herabgesetzt werden. Der FIRMENPENSIONSZUSCHUSS wird für MÄNNER ab dem 60igsten, für FRAUEN ab dem 55. Lebensjahr gewährt und auch bei INVALIDITÄT und BERUFSUNFÄHIGKEIT bereits vor dieser Altersgrenze bzw. bei Eintritt dieses Ereignisses. Die dynamisierten und damit jährlich angehobenen Sätze des FIRMENPENSIONSZUSCHUSSES betragen: nach 20 Dienstjahren s 494,- nach 21 Dienstjahren s 502,- nach 22 Dienstjahren s 519,- nach 23 dienstjahren s 530,- nach 24 Dienstjahren s 541,- nach 25 Dienstjahren s 553,- nach 26 Dienstjahren s 564,- nach 27 Dienstjahren s 576,- nach 28 Dienstjahren s 586,- nach 29 Dienstjahren s 600,- nach 30 Dienstjahren s 609,- nach 31 Dienstjahren s 621,- nach 32 Dienstjahren s 634,- nach 33 Dienstjahren s 646,- nach 34 Dienstjahren s 657,- nach 35 Dienstjahren s 669,- nach 36 Dienstjahren s 694,- nach 37 Dienstjahren s 714,- nach 38 Dienstjahren s 741,- nach 39 Dienstjahren s 761,- nach 40 Dienstjahren s 783,- sowie WITWEN S 447,- Eine abermals entscheidende BESSERSTELLUNG gelang dem Betriebsrat in dieser Periode für ARBEITER, welche mit 35 bzw. mehr Dienstjahren pensioniert werden: DIESE WERKSANGEHÖRIGEN erhalten zur gesetzlichen PENSION einen monatlichen FIRMENPENSIONSZUSCHUSS von zwanzig Prozent des letzten BRUTTOLOHNBEZUGES, mit einer Aufstockung um ein weiteres Prozent pro weiteres Dienstjahr bis maximal fünfundzwanzig Prozent bei 40 Dienstjahren! Gesetzliche Pension und Firmenpensionszuschuß dürfen jedoch 95 Prozent des letzten Monatsbezuges nicht überschreiten. Witwen nach Beziehern des „großen FPZ" erhalten 60 Prozent des FPZ der dem Mann gebührt hätte. FREIZEIT bei DIENSTVERHINDERUNG: In der neuen AO konnten weitere über das kollel<tivvertraglich festgelegte Ausmaß hinausgehende Regelungen getroffen werden: Z.B. Bei Ableben eines Mitgliedes des engsten Familienkreises nunmehr auch für Stiefeltern 3 arbeitsfreie Tage; ohne daß hiefür die KV vorgrsehene Voraussetzung des gemeinsamen Haushaltes erforderlich ist. Bei Wohnungswechsel werden anstatt einem freien Tag zwei arbeitsfreie Tage gewährt! FAHRTKOSTENVERGÜTUNG und damit Hilfe für unsere PENDLER: FAHRTKOSTEN, die wöchentlich über S 30,- hinausgehen und für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen WOHNORT und ARBEITSPLATZ aufgewendet werden (ausgenommen die innerstädtischen Verkehrsmitteil werden durch das werk vergütet! Diese Regelung gilt auch für SCHICHTARBEITER, wenn diese, mangels eines ihrer Arbeitszeit angepaßtes öffentliches Verkehrsmittel nicht benützen können und sich daher mit einem privaten Fahrzeug behelfen. Voraussetzung dafür ist ein mit diesen Hinweisen versehenes Ansuchen. STAMMPERSONAL: In der ARBEITSORDNUNG ist ferner verankert, daß Dienstnehmer nach 15jähriger ununterbrochener und zufriedenstellender Dienstzeit im Betrieb, in Fragen der Erhaltung des Arbeitsplatzes und bei Bewerbung um einen höherwertigen Arbeitsplatz, wenn im übrigen gleiche Voraussetzungen vorliegen, bevorzugt behandelt werden. DIENSTZEITANRECHNUNG: Für die Berechnung der Dienstzeiten für das DIENSTJUBILÄUM werden alle im unternehemen effektiv zurückgelegten Dienstzeiten zusammengerechnet. Für die Bemessung des des Urlaubsausmaßes gilt eine gesonderte Regelung, die gegenüber dem Urlaubsgesetz eine Besserstellung bedeutet. Namhafte PRÄMIEN für VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE: In einem STATUT für das VORSCHLAGSWESEN sind die RICHTLINIEN für VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE geregelt. Jeder WERKSANGEHÖRIGE ist im Besitz dieses Statutes. Die darin enthaltenen Sätze sehen PRÄMIEN bis max. S 50.000,- bzw. weitere 10% der Einsparung über S 500.000,- vor. Die GESAMTSUMME der in den letzten drei Jahren ausbezahlten PRÄMIEN beträgt S 2,424.646,-. Hpt. W. w.w. davon 1977 247.888 234.150 482.038 1978 651.965 243.600 895.565 1979 552.143 175.450 727.593 1980 !bis Junil 319.450 0 319.450 1,771.446 653.200 2,424.646

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