Chronik der Stadt Reichenau

und gehören Dem Josef Hoffmann als Grundbesitzer * Anton Hoffmann * * Ignaz Hoffmann* * * * * * * * * Franz Hoffmann** und Karl Hoffmann.... * Facit Hierauf erfolgt nun die Erbverteilungs=Berechnung also: Gleich wie der Anton Hoffmann und Franz Hoffmann vermög des am 19. April 1791 geschlossen Vergleich ihre abgeteilt besitzende Grundstücke in den Schät¬ zungswerte beibehalten, so müssen auch diese so¬ wohl, als auch jene Gründe, so ihnen samt den Brü¬ dern Karl Hoffmann von dem Grundwirtschafts¬ Kaufe Josef Hoffmann gemäß jenen am 19. April 1791 anderweitig errichteten Verträgnissen zugestan¬ den und abgetreten werden in dem bestimmten Kauffschillingsbetrage in ihre Erbteile einberechnet werden, wie folget dem Josef Hoffmann gebühret an Erbteil * * * * * * Item was der verstorbene Vater vorgestreckt hat, laut vor anstehender Schuldverschreibung beträgt es Item vor Bauholz, so er dem verstorbenen Vater bezahlet hatte, folglich aber in die Abschätzung der Gebäude ungebührlich mit einbezogen worden * hierzu was der Bruder Franz Hoffmann von seinem Erbteile der Mutter schänkt, mithin derselben im Bedürfnisfalle zu befolgen sein wird, wird übergeben tut zusammen..... Davon sein Häusel im Abschätzungs¬ werte per 13 fl. 18 kr. Dann das Feld beim Hause 7 fl. 45 kr. Item das Feld auf der Kuppe. 6 fl. 45 * * kr. macht.... 27 fl. 48 kr. Bleibet ihm also noch zufordern — * * * dem Anton Hoffmann gebühret an Erbteil * * Item was derselbe vermög voranstehender Schulden¬ beschreibung dem seeligen Vater vorgeliehen.* * Dann wird das zur Bedeckung der Steuer voran in Abschlag berechnete Kapital, weil die Steuer von jeden abgeteilten Grundstückeln nicht von dem Bau¬ erngrund=Inhaber, wohl aber selbst von den Häu selbesitzer zufolge Obrigkeitlicher Suprepartition 11“ 71 36 14 125 fl 27 71 27 71 71 357 4 kr. 24 24½ 24½ 24½ 24½ 02 24 48 24½ 24 fl. 9736 kr. 163

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