Chronik der Stadt Reichenau

Käufer Josef Hoffmann gegen zuerlegen habende Berechnung zubezahlen. Bewilligt werden .. Denen Dalleschitzer Gerichts=Vorstehern als Deputierten kunstverständigen von Abschätzung der Johann Christov Hoffmannischen Grundwirtschaft vor ihre Mühewaltung und Versäumnis 2 fl. 20 kr. Und nach dem die Brüder Anton, Karl und Franz Hoffmann mit dem Käufer Josef Hoffmann am 19. April 1791 mehrmals einen anderweitigen gutwil¬ ligen Vergleich getroffen haben, gemäß welchen ge¬ dachter Käufer Josef Hoffmann denenselben nebst ihren bereits ehehin schon abgeteilten Grundstückeln einen jeden noch insbesondere ein Stückl Feld, und zwar dem Anton Hoffmann 739 Quadrat Klaftern Flächeninhalt, dem Franz Hoffmann ingleich 739 Qu. Klaftern und dem Karl Hoffmann 1074 Qu. Klaftern ohn endgeltlich auf erblich abgetreten, wo¬ hin gegen erst bemeldete drei Brüder in Ansehung ihnen Käuffer Josef Hoffmann an den bestehenden Haupt=Abschätzungsbetrage Ein Hundert Fünfzig Gulden rein nach gesehen haben so kennt also derlei Nachlaß hier ingleichen zu defalzieren mit: * * * Jedoch kennt hier noch vorzumerken, daß die Brüder Anton, Franz und Karl Hoffmann ungeachtet deren nach¬ gesehene per 150 fl. sich noch freiwillig anheischig gemacht haben, ihre letzbe meldeten überkommene Grundstücke um einen ernauten Kaufschilling, und war dem Anton und Karl Hoffmann Eine jede Qu. Klafter Flächeninhalt nur von Einhalben Kreuzer dergestalt zu übernehmen, damit der ausfallende Geldbetrag der Erbmasse zufallen, und folglich wider in gleiche Erbtei¬ lung gelanget mit 36 fl. 22½ kr. ** * * * Summe desAbschlages* * * Wenn von dem Hauptabschätzungs=Be¬ trage per 1062 fl. 35½ kr obiger Anschlag mit 741 fl. 56 kr * * * * * * abgezogen werden, so bleiben in die Teilung 320 fl. 39½ kr. hierzu der oben vermerkte Kaufschil¬ lings=Betrag für die am 19. April 1791 abgetretenen Grundstücke per 36 fl. 22½ kr. also ist die Summe des reinen Ver mögens in die Teilung.... 357 fl. 02 kr. * 162 fl. 14 kr. 741 150 fl. 56 kr.

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