Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

154 gern, und rückte gegen die rebellische Hauptstadt los. Da kam endlich ein Friede zustande, in dem auch das Land unter der Enns, und die Stadt Wien auf acht Jahre an Albrecht abgetreten wurde. Allein da dieser die Bedingungen nicht erfüllte, begann der Krieg von neuem, und der Hass zwischen beiden Brüdern nahm immer zu. H. Albrecht, welcher stets Geld nötig hatte, borgte von Georg von Stain, der an seinem Hofe lebte, 14.000 ungarische Gulden, und versetzte ihm dafür die Stadt und Herrschaft Steyr mit allen Einkünften und Ämtern, unter der Bedingung, dieselbe nur dem H. Sigmund von Tirol auszuliefern. Er befahl auch den Bürgern aus Wien am 16. März 1465, diesem Stain bis zu seiner Bezahlung Gehorsam zu leisten. Die Bürger wollten anfangs nicht einwilligen, bis endlich zu Wels zwischen ihren Abgeordneten, und jenen des Herrn von Stain ein Vergleich abgeschlossen wurde, worauf er seine Pfandherrschaft wirklich antrat, und sich einen Herrn und Regierer der Herrlichkeit zu Steyr nannte. Er übergab wohl dieselbe am 30. November 1463 dem Ulrich von Boskowicz zu Zniemburg, trat aber bald darauf selbst wieder seine Pfandherrschaft an. Er hatte von H. Albrecht die Mühle zwischen den Brücken um 1000 ungarische Gulden gekauft, welcher auch in diesem Jahre seinem Diener Christoph Leroch, einem Bürger zu Linz, das Bad neben dem Spital, das Rumpel-Bad genannt, schenkte. 100) Den Streitigkeiten zwischen ihm und K. Friedrich machte endlich der Tod H. Albrechts ein Ende; er starb plötzlich am 2. Dezember 1463 ohne Erben hinterlassen zu haben. Nun übernahm wieder K. Friedrich die Regierung von ganz Österreich, und suchte sich mit seinen Untertanen auszusöhnen. Die Landstände ob der Enns hielten am 2. Jänner 1464 einen Landtag zu Linz, auf dem auch Räte des Kaisers und Gesandte Sigmunds von Tirol erschienen; dieser leistete Verzicht auf alle seine Rechte und Ansprüche auf Österreich. Nun sollte auch Georg von Volkenstorf nach Steyr kommen, um 100) Kurz, Österreich unter Friedrich IV., II. Bd. S. 66. Prevenhuber. S. 115.

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