Oberösterreich, 37. Jahrgang, Heft 4, 1987

Links: St. Wolfgang, Flügelaltar von Michael Fächer, Predellengruppe: Anbetung der Hl. Drei Könige. — Foto: Elfrlede Mejchar, Wien Rechts: Wechselgruppe „Steinigung des hl. Stephans" In der Kirchenkrippe von Pfaffstätt, Bezirk Braunau. — Foto: Dietmar Assmann jährige Jesus im Tempei (2. So. n. Ersch.), Heiiung eines Aussätzigen und des Knechtes des römischen Hauptmannes von Kapharnaum (3. So. n. Ersch.), Sturm am See Genezareth (4. So. n. Ersch.), Gieichnis vom guten und vom schiechten Samen (5. So. n. Ersch.). Fiel Ostern auf einen frühen Termin, wurden anstelle der letzten Darstellungen das Gleich nis von den Arbeitern im Weinberg (Sonntag Septuagesima) und das Gieichnis vom Sä mann (Sonntag Sexuagesima) gezeigt; dazu als letztes noch die Darstellung Jesu im Tem pei (2. Februar; Fest Marlä Lichtmeß). Eine weitere Gruppe, nämlich die Paradies szene mit Adam und Eva (Festtag am 24. De zember), ging nachweislich verloren. Neben vielen Tieren und dem Krippenberg mit der Geburtsgrotte, der „Schafhait" und den Häu sern von Bethlehem sind noch zu den einzel nen Szenen zusätzliche „Kulissen", der Thronsaal des Herodes und der 1855 datierte Tempel vorhanden. in vielen dieser innviertier Großkrippen ist vor allem die „Hochzeit von Kana" prächtigst aus gestattet und gleicht eher einer großen inn viertier Bauernhochzeit mit ihren vielen volkskundiich interessanten Details. Wenn von „Krippenlandschaft" und „Krippen tradition" die Rede ist, denkt man weniger an die Kirchenkrippen, als vielmehr an die Haus krippe. ihre Verbreitung setzte um einiges später ein, und zwar, so paradox es erschei nen mag, dank eines Verbotes durch Kaiser Joseph Ii. Im diesbezüglichen Dekret der Hofkanziei vom 21. Oktober 1782 werden Dar stellungen der weichnachtlichen Krippe (und des Heiligen Grabes) wegen so mancher Miß stände — die verschiedensten, zum Teil auch politischen Szenen überwucherten gelegent lich die zentralen Figuren — eingeschränkt und u. a. die Krippen als „Maschinenwerk" bezeichnet; vgl. z. B. das bekannte „Steyrer Kripperl". Der Kaiser sprach sich allerdings gegen ein allgemeines Verbot aus, „da nichts daran gelegen ist und die Sache sich nach und nach von seibsten geben wird." In der Gottesdienstordnung für Oberösterreich scheint dieses Verbot der Krippe jedoch aus drücklich auf. Vielfach nahm aber das Volk die „Abschaffung" dieses so lieb gewordenen Brauches nicht so ohne weiters hin, wie dies F. Hollerweger in seiner hervorragenden Arbeit® ausführt. So manche Krippe wurde zwar aus den Kirchen entfernt, bald darauf aber wieder aufgestellt oder durch eine neue ersetzt, da die alte in Privathäuser gelangt ist. Eigens als Hauskrippe gefertigt, und damit zu den ältesten dieser Art zählend, wurde die sogenannte „Kögikrippe", benannt nach dem ursprünglichen Besitzer in Ried i. i., geschaf fen 1792 von Johann Peter Schwanthaier d. Ä. (Im Innviertier Volkskundehaus in Ried). Damit ist auch eine Künstlerfamiiie erwähnt. \ 15

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