Oberösterreich, 27. Jahrgang, Heft 4, 1977

Steyr und seine RechtsaitertümeiDie älteste Urkunde im relctitialtigen Arctilv der Stadt Steyr Ist der Freiheitsbrief vom 23. August 1287, das sogenannte „Große Privlleglum", durch das keine völlig neue Rechtsgrund lage geschaffen wurde, sondern altes Gewohnheitsrecht bzw. frühere Begünstigungen bestätigt und schriftlich festgehalten worden sind. Schon vor dieser Bestätigung durch den Landes fürsten, Herzog Albrecht I. (1283 bis 1308), hat die Stadt Steyr stadtrechtllche Bestimmungen besessen, wird sie doch bereits 1180 und 1252 als städtische Siedlung bezeichnet. Mit seinem Freiheitsbrief steht Steyr im Lande ob der Enns an dritter Stelle. Auf das Privileg für die Stadt Enns (1212) folgt das Freistädter Stadtrecht aus dem Jahre 1277. Nach Steyr kommen die übrigen vier landesfürstlichen Städte: 1301 Gmunden, 1328 Wels, 1336 Linz und 1353 Vöcklabruck. Die Pergamentsurkunde Ist 565 mm breit, 390 mm hoch, der Text in lateinischer Sprache verfaßt und umfaßt 25 Zeilen. Das große Reitersiegel, welches 90 mm Durchmesser hat, hängt an grünen, roten und gelben Seidenfäden, der Herzog sitzt auf dem nach rechts springenden Pferde, hält in der rechten Hand eine Fahne mit dem Pantherwappen, in der linken den österreichischen Bindenschild. Auf der tief herab wallenden Schabracke des Pferdes ist am Hals auch der Panther angebracht. In der Urkunde wird auf frühere Rechte hingewiesen: ,,Diese Freiheiten bestätigen wir Ihnen von neuem und bestätigen sie für immer; niemand tue etwas gegen das, was wir bewilliget, geschenket, erneuert und bestätigt habenl" Eine Freiheit, die zum erstenmal In einer Stadtrechtsurkunde aufscheint, später aber weiter verwendet wird, lautet: ,,Wer Immer teilnimmt an der Freiheit des Handels oder den Rechten der Stadt soll auch die bürgerlichen Lasten mit tragen!" Weitere Bestimmungen beinhalten die Eximierung der Stadt Steyr vom Landgericht der Herrschaft Steyr, die freie Wahl des Stadtrichters, den Schutz des Weinhandels, das Stapel oder Niederlagsrecht von Waren, die Mautfreiheit in bestimmten österreichischen Orten usw. Im Heimathaus Steyr wird das Steyrer Stadtrichterschwert aufbewahrt. Die Länge dieses Symbolschwertes beträgt 130 cm, davon kommen auf den Griff 31,5; die oben 4,5 und unten 3 cm breite Klinge ist 90 cm lang. Der sechseckige Knauf, In sechs Feldern abgeteilt, Ist mit Maskerons, der ganze Griff mit reichen Ornamenten bedeckt. An seiner Vorderseite ist der Panther von Steyr, an der Rückseite.der Doppeladler angebracht, auf dessen MIttelschlld die Worte stehen: ,,J. S. Schrottmilner k. k. STATR(ichter) 1750." Am Rand der Scheide steht: ,,Georg Wernberger S(tadt)R(ichter), renovirt 1642" (Georg Wernberger war Stadtrichter von 1641 bis 1645, Sebastian Schrottmüllner von 1748 bis 1755 gewesen). Von der mächtigen Parierstange biegen sich zwei Schlangen gegen die Scheide zu, den Bug zieren zwei vergoldete Löwenköpfe und ein Maskeron. Auf der oberen Verzierung der Scheide hält unter der Schrift ,,S(tadt) Steir" eine weibliche Herme mit erhobenen Händen eine Maske, zu deren Seite je ein Vogel sitzt. Dieses Stadtrechtsaltertum war ein feierliches Insignum des Stadtrichters, Zeichen seiner Gewalt über Leben und Tod im Dienste der Gerechtigkeit. Es wurde Ihm bei Ausübung seines Amtes vorangetragen oder bei Gerichtsverhandlungen vor Ihm auf den Tisch gelegt. Der Stadtrichter von Steyr hatte seit 1523 den Blutbann besessen. Das Stadtrichterschwert von Steyr Ist In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts entstanden, hat auffallende Ähnlichkeit mit dem der Stadt Krems (1549), der Stadt St. Pölten (1579), dem von Bruck an der Leltha (1582) und Radkersburg. Diese Rechtsaltertümer zeugen von der Größe und Bedeutung der ehemals landesfürstllchen Stadt Steyr, die sich über die Magistratsverfassung von 1786 und den Änderungen des 19. Jahrhunderts zur jetzigen autonomen Stadt entwickelt hat. Dr. Volker Lutz ; fl, t •; im l / « * ■ i *«I' •i ' mm Das Stadtrichterschwert von Steyr ist in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts entstanden und wird Im Heimathaus aufbewahrt. Äuskünfte über kulturelle Veranstaltungen: Kulturamt der Stadt Steyr, Tel. 0 72 52/39 81 / 432 Volkshochschule der Stadt Steyr, Tel. 0 72 52 / 39 81 / 431 Weitere Informationen bzw. Prospekte: Fremdenverkehrsverband Steyr, Tel. 0 72 52 / 32 29 Älle 4400 Steyr, Rathaus

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