Oberösterreich, 15. Jahrgang, Heft 3/4, 1965

und zuletzt im Auftrage des „Vereines zur Förderung des Mühlviertels" das „Entwicklungsprogramm Mühlviertel" für die Region Mühlviertel als Entwicklungsgebiet alle durch das „österreichische Institut für Raumplanung" erstellt worden. Eine Regionalplanung über den oberöster reichischen Zentralraum steht gegenwärtig in Arbeit. Es würde aber hier zu weit führen, auf diese Regionalplanungen näher einzugehen. Zur laufenden Tätigkeit der Landesplanungsstelle gehört fer ner die Begutachtung der Anträge auf Schaffung von Bauplätzen (ca. 5000 im Jahr), der Grundverkehrssachen (ca. 3000 im Jahr) und der Naturschutzangelegenheiten (ca. 500 im Jahr). Außerdem wirkt sie mit bei Energie-, Wasserkraft- und Ver kehrsplanungen, hilft den Gemeinden durch ihre Beratung in den verschiedensten Angelegenheiten und ist — bei ohnedies zu kleinem Personalstand — belastet durch einen sehr starken Parteienverkehr. Die Raumforschung, welche auch den statistischen Dienst wahrzunehmen hat, ist der Landes planungsstelle angeschlossen. Sie führt sehr umfangreiche und interessante Untersuchungen durch und ist für die Aus wertung derselben in modernster Weise mit einer Hollerithmaschine ausgestattet. Nach diesem flüchtigen Blick auf die Entstehung, Vergangen heit und Gegenwart der Landesplanung in Oberösterreich er hebt sich die Frage: Was erwarten wir von ihr in der Zukunft? Sie wird sich neben ihren täglichen Aufgaben weiterhin mit den Gemeindeplanungen befassen, wobei vor allem die Flächenwidmungspläne eine besondere Bedeutung erlangen werden. Es erscheint notwendig, daß nach Abschluß der laufenden Regionalplanung für den oberösterreichischen Zentralraum, welche durch die von anderer Seite vorangetrie bene wasserwirtschaftliche Planung für die Welser Heide sinn voll ergänzt wird, weitere Regionalplanungen durchgeführt werden. Vor allem die seit Jahren zurückgestellte Regionalplanung für das Salzkammergut, in welcher der Fremdenverkehr und der Landschaftsschutz, die Wirtschaft und der Verkehr als be sondere Aspekte hervortreten werden. Weiter soll eine Regio nalplanung für den Industrie- und verkehrsbetonten Raum Lenzing — Timelkam — Vöcklabruck — Attnang-Puchheim ge schaffen werden, am besten unter Einschluß des Hausruck gebietes, um die durch den auslaufenden Kohlenbergbau ent standenen Probleme in diese Planung miteinzubeziehen. Dringendster Wunsch wäre außerdem eine gesetzmäßige Vor sorge oder Erstellung einer diesbezüglichen Planung, mit welcher der so stark um sich greifende und verkehrsgefähr dende Anbau von Siedlungshäusern an die Hauptverkehrs straßen verhindert werden kann, besonders in Gebieten, wo dies noch nicht durch Flächenwidmungspläne geregelt wurde. In diesem Zusammenhang sind auch Maßnahmen für den Schutz der besonders schönen Aussichtsstrecken unserer Auto bahn und Hauptverkehrsstraßen vor einer störenden Ver bauung zu verlangen. Notwendig wäre auch ein Generalplan über das geplante künf tige Hauptstraßennetz von Oberösterreich und die Festlegung der Trassen für Umfahrungsstraßen bei den Städten und größeren Ortschaften, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Verwirklichung, damit dafür rechtzeitig geeignete und wirtschaftliche Linien sichergestellt und ihre Verbauung ver mieden werden kann. Dringlich ist eine Planung zur wirksamen Verbesserung der Infrastruktur in unseren Förderungsgebieten, insbesondere also für das Mühlviertel, als Voraussetzung und Grundlage für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Um die Zersiedelung und Verhüttelung unserer Landschaft einzudämmen, wäre die Festlegung von geeigneten aufge schlossenen Flächen zur Errichtung von WochenendhausKolonien angezeigt, bei gleichzeitiger Freihaltung der übrigen noch ungestörten Landschaften von solchen Bauten, und zwar im Zusammenhang mit einem besonderen Schutz der Bachund Flußufer sowie der Waldränder. Von großem Wert wäre die Anlage eines Landschaftskatasters, in dem die bisher noch ungeschützten, aber wegen ihrer Schönheit, Eigenart oder Einmaligkeit besonders schutzwürdi gen Landschaften und Ortsbilder verzeichnet werden, um sie bei allen notwendigen Bau- und Siedlungsmaßnahmen besser schonen und allmählich unter Schutz stellen zu können. Sehr zu begrüßen wäre es auch, wenn in Zukunft der für die sen Zweck konstituierte Landesplanungsbeirat öfter zusam mentreten würde, um sich mit den übergeordneten Planungs problemen des Landes zu befassen. Und letzten Endes hofft die Landesplanungsstelle auf ein Landesplanungsgesetz. Alle österreichischen Bundesländer ha ben inzwischen Landesplanungsstellen errichtet, als letztes das Burgenland erst im Jänner 1965. Drei davon haben schon Landesplanungsgesetze, nämlich Salzburg, Kärnten und Steier mark. In Niederösterreich steht ein solches unmittelbar bevor. Auch Oberösterreich braucht ein Landesplanungsgesetz, damit seine regionalen Planungen rechtswirksam werden können und die Landesplanung selbst auf ein gesetzliches Fundament gestellt wird. Diese Hoffnung ist berechtigt, weil der oö. Land tag am 26. April 1946 die Schaffung der Landesplanungsstelle „vorbehaltlich einer späteren gesetzlichen Regelung" beschlos sen hat und außerdem nicht anzunehmen ist, daß unser Land, wo der Entwurf eines solchen Gesetzes bereits im Jahre 1937 zuerst genehmigt wurde, das letzte sein sollte, in dem es rechtskräftig wird. Die Landesplanungsstelle wird bis dahin an ihren wichtigen und schönen Aufgaben weiterarbeiten und dabei immer den Grundsatz vor Augen haben, den ein führender Fachmann geprägt hat: „So viel Freiheit wie irgend möglich und nur so viel Planung und Ordnung wie unbedingt notwendig!" Es ist zu wünschen, daß die Notwendigkeit einer aktiven Landes planung erkannt und ihr daher eine entsprechende Förderung zuteil wird. Hingegen wäre es bedauerlich für die Entwick lung unseres Landes, wenn sie durch ihre Unterbewertung in einen stagnierenden Zustand verfallen würde. Es liegt im Wesen der Landesplanung,in allen Belangen den Kontakt mit den anderen zuständigen Dienststellen herbeizuführen und die Koordination zu suchen. Die Frage nach Zuständigkeit, Primat und Prestige hat zurückzutreten vor der dringenden Forderung: „Gemeinsames Planen!" So muß es auch gelingen, in guter Zusammenarbeit allmählich ein geeignetes Entwick lungsprogramm festzulegen, damit unser Land nach seiner stürmischen Nachkriegsentwicklung und Strukturumwandlung im Laufe der Zeit wieder in eine neue, aber ihm angemessene Ordnung hineinfindet.

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