Josef Ofner - Die Eisenstadt Steyr

91 Handel. Um diese Zeit verkaufte die Stadt in größeren Mengen überschüssigen Wein aus den zum Bruderhaus gehörigen Mödlinger Weingärten („Bruder- hauswein“) an die Gastwirte. Ein Vorrecht der Bürger bildete seit dem 14. Jahrhundert auch die Bier- brauerei. In Steyr finden wir zu Anfang des 17. Jahrhunderts (1617) sieben Bräumeister. Die Bräuer führten einen steten Kampf gegen die hohe Bier- steuer. Sie hatten zum Beispiel 1651 der Stadt für eine Sud vier Gulden zu reichen. Fremdes Bier einzuführen war verboten, doch wurde in Steyr auch hie und da Freistädter Bier ausgeschenkt. Nach einer Magistratsverordnung vom Jahre 1676 durften die Bräuer das Bier an die Handwerksleute nicht eimer- oder halbeimerweise abgeben. Der Ausschank von Most wurde vom Rat nicht jederzeit bewilligt, wahrscheinlich deshalb, weil er einen Rückgang des Wein- und Bierkonsums verhindern wollte. Auch das Branntwein-Brennen sah die Stadtobrigkeit nicht gern, auf keinen Fall duldete sie, Getreide hierfür zu verwenden. Die Kaffeesiederei fand zu Anfang des 18. Jahrhunderts Eingang in Steyr. Die Archivalien nennen erstmals einen Kaffeesieder (Kaspar Tetens) im Jahre 1708. Der Plauzenhof In den Jahren 1679 bis 1681 wehrte sich Steyr zähe gegen die Ein- schleppung der Pest, die damals in den Österreichischen Ländern, vor allem in Wien, grauenhaft wütete. Als Mitte August 1679 die ersten Nachrichten über die „grassierende Sucht“ die Stadt erreichten, traf wie in früheren Pestjahren der Magistrat so- fort die üblichen Verhütungsmaßnahmen. Über Weisung der Landeshaupt- mannschaft legte diesmal die Stadtbehörde größten Wert auf eine strenge Überwachung aller Personen, die Einlass in die Stadt begehrten, gleichgültig, ob es wandernde Handwerksburschen oder angesehene Ratsbürger waren. Kamen sie aus Wien oder anderen verseuchten Orten, so mussten sie eine oder mehrere Wochen hindurch „zur Kontumaz“ außerhalb der Stadt verwei- len, alle übrigen Leute, die von auswärts zuwanderten, hatten einen gewöhn-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2