Josef Ofner - Die Eisenstadt Steyr

90 Im Jahre 1645 erteilte aber der Landesfürst den Steinbachern die Be- willigung zum Venediger Handel. Steyr führte daraufhin einen hartnäckigen Prozess, der sich später auch auf die Weineinfuhr der Steinbacher Messerer aus Niederösterreich erstreckte. Erst im Jahre 1763 beendete diesen langwierigen Streit um die „Stein- bacher Sach“ eine kaiserliche Resolution zugunsten der Messerer, die des- halb eine mehrtägige „Siegesfeier“ veranstalteten. Für Steyr hatte diese Ent- scheidung kaum mehr eine wesentliche Bedeutung. Seit der Förderung der Adria-Häfen Triest und Fiume durch Kaiser Karl VI. war ja der Venediger Han- del der landesfürstlichen Städte immer mehr im Rückgang begriffen. Weinhändler und Bierbrauer Weinhandel und Weinausschank unterlagen wegen der hierfür zu ent- richtenden Abgaben einer strengen Kontrolle durch die Stadtbehörde. Um 1646 vollzog die Aufnahme des Weinbestandes der Weinvisierer in Anwe- senheit des Taz- und Ungeldverwalters bei den Wirten, Weinhändlern und Bürgern. Am Schluss des Jahres wurde auf Grund der „Weinbeschreibung“ die Getränkesteuer berechnet. Das Ausmaß dieser Steuer bestimmten die Landstände. Im Jahre 1650 verlangte die gesamte Bürgerschaft die Herabset- zung „des von denen löbl. Ständen jährlich aufraitenden hohen Taz pr. 3800 Gulden“, da die Stadt Linz nur 3400 Gulden zu erlegen habe. Wie im Mittelalter war auch in diesem Jahrhundert noch der Wein- ausschank außerhalb der Stadt im Umkreis einer Meile verboten. Trotzdem aber wurde in der Umgebung Wein ausgeschenkt, weshalb 1659 die Wirte und Weinhändler die Abstellung der ungesetzlich errichteten Tavernen for- derten. Zu argen Misshelligkeiten kam es 1665 zwischen der Stadt und der Herrschaft Steyr, weil diese im Schloss eine Hoftaverne errichtet hatte. Den Bürgern wurde strenge aufgetragen, „nit einigen Tropfen Wein in dem Schloß allhier zu trinken oder nach Hause holen zu lassen“. Ein heftiger Streit entbrannte zwischen den Gastwirten und den Han- delsleuten in der zweiten Hälfte des 1 7. Jahrhunderts. Die Kaufleute betrie- ben nebenbei unbefugt den Weinhandel, die Gastwirte die Kaufmannschaft. Im Jahre 1685 verzichteten beide Berufsgruppen auf den nicht zustehenden

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