Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

449 verborgen zugrunde liege. Der Propst wolle damit auch nicht nur alle praestanda, von sich weisen, sondern insbesondere das onus mit Florianer Stiftsgeistlichen die Wald- hausner Pfarren zu besetzen. Dass der Prälat von Waldhausen nicht wiedereingesetzt werden könne, sei klar, habe ihn doch der höchste Hof sogar aus der dortigen Gegend entfernen wollen. Kein Waldhausner Geistlicher habe sich durch Fähigkeit die Administration zu übernehmen bekannt gemacht, die bei der Inventur des Stiftes angetroffenen Defizienten seien wirk- lich Defizienten im strengsten Verstand. Alles sei verkauft und verbestandet, selbst das Stiftsgebäude Defizient. Der Propst von St. Florian solle nur der Administration entho- ben und Waldhausen wie die Kameral-Exjesuitengüter und wie die Religionsfondsgüter aus aufgehobenen Klöstern besorgt werden. Der Propst von St. Florian hatte übrigens fortwährend mit der Regierung Streit, weil er das Pauschquantum nicht aufbringen konnte; die größten Schwierigkeiten aber mit den Kremsmünsterer Schulden, von denen alsbald noch näher berichtet werden soll. Zunächst sei zur Erledigung der schwebenden Frage angeführt: Mit Hofdekret vom 23. August 1790 wurde die Entlassung des Propstes von St. Flo- rian aus der Administration des Stiftes Waldhausen bewilligt und die Übertragung der Administration an den Waldhausner Stiftsdechant oder Kämmerer befohlen. „Im Übri- gen kann dem Prälaten von St. Florian nicht zugemutet werden seine Geistlichen auf fremde Stiftspfarren, wie jene zu Waldhausen sind, zu exponieren und damit seine ei- gene Verlegenheit geschwinder zu befördern." Als Administrator wurde der Stiftskämmerer Ignaz Teuerkauf bestellt mit Dekret dd. Linz 29. August 1790. Ehe Waldhausen auf diese Art in eigene Administration und damit in eine entspre- chend günstigere, hoffnungsreichere Lage gekommen war, schien es durch den Propst von St. Florian in die Administration des Stiftes Kremsmünster hinübergespielt werden zu sollen. Unter dem 14. Februar 1788 hatte der Abt von Kremsmünster bei der Regierung angezeigt, dass von den an sein Stift von Waldhausen geschuldeten 119.000 fl. die 3 % -igen Interessen im Vorjahr nicht gezahlt worden seien, der Propst von St. Florian habe auf wiederholte Forderungen Unmöglichkeit vorgegeben, während vor der Einführung der Administration Waldhausen nicht nur die Zinsen richtig abgeführt, sondern auch die versprochene Rückzahlung am Kapital seit mehreren Jahren mit 2000 fl. geleistet habe. Der Propst erwiderte dd. 25. Februar 1788, dass ihm die Interessenzahlung platter- dings unmöglich sei und sein werde, da schon ohne Zinsenzahlung die Ausgaben die Einnahmen überstiegen; er beantragte Waldhausen, so wie mit Klein-Mariazell gesche- hen war, also in solutionem, in die Administration des Stiftes Kremsmünster zu geben. Die Buchhalterei in ihrem Gutachten an die Regierung riet darauf ein, da alle ande- ren Gläubiger, sogar die Gotteshäuser befriedigt seien. Als der Prälat von Kremsmünster bei den Landrechten die rückständigen Inte- ressen von Ostern, bzw. Bartholomä 1786 bis 1788 per 7140 fl. einklagte, stellte der Propst neuerdings den Antrag auf Administrierung durch Kremsmünster (9. Februar 1789).

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