Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

448 Der Bischof äußerte sich darauf unter dem 12. Juli 1790 sehr ungünstig; er beschul- digt die Garstner Mönche der Unwissenheit, Anhänglichkeit an Aberglauben und Miss- bräuche, Untätigkeit im Lehramt, heimlicher Widrigkeit zur Seelsorge; von der Wieder- herstellung des Stiftes, wo sich ihre mönchische Gesinnung mehr konzentrieren würde, sei nichts Besseres zu erwarten. Mit ungeheurem Wortschwall leitet die Regierung ihren Hofbericht dd. 7. August 1790 ein, um von vornherein festzustellen, wann ein Gesuch wegen entgegenstehender physischer und vielfach auch moralischer Unvermögenheit in Rücksicht auf geistliche, politische und ökonomische Gesetze und Umstände unwidersprechlich von geringstem, unter aller Schätzung stehenden: Wert sei — selbstverständlich ist ihr ein solches das Garstner Gesuch: die Realitäten sind veräußert und verbestandet, das Stiftsgebäude seit mehreren Jahren als Kaserne in Verwendung, nur für den Pfarrer und seine Kapläne ist eine Wohnung in dem Klostertrakt an der Kirche abgesondert und hergerichtet worden. Mit unsäglich widerwärtiger Lehrhaftigkeit wird aus der Gründungsgeschichte Garstens gezeigt, dass nach den Absichten und Grundsätzen der Stifter Garsten aufgehoben wer- den müsste, wenn es noch bestünde. Die Mönche hätten vorlängst verdient eine Kom- munität beim bischöflichen Kursor zu machen; sie eine Kommunität und Pflanzschule künftiger Seelsorger bilden zu lassen wäre eine „unverantwortliche Religions-, Sitten- und Staatssünde, eine Sünde wider die erkannte Wahrheit und hiemit eine Sünde wider den hl. Geist, der dem Geist dieser Mönche entgegengesetzt ist". Der 10 1/2 Bogen starke Hofbericht schließt mit der Vermutung, dass das nur allge- mein unterschriebene Gesuch der gesamten Geistlichen vorzüglich ein Werk des in den Akten als Aufwiegler bekannten Priors Marian Kammerhofer sei, der vielleicht hoffe selbst Prälat zu werden; der Regierung seien auch von andern gewesenen Vorstehern und Offizialen aufgehobener Stifte völlige Zirkularschreiben vor die Augen gekommen, in welchen Schreiben die vormaligen Mitglieder solcher Klöster von neuem geworben worden die Herstellung ihrer Klöster zu fordern; einige, die nicht wollten, hätten selbst beim Herrn Bischof mit bezeigter Abneigung Hilfe und Rat gesucht. Als einen Versuch das Stift Waldhausen wieder aufleben zu machen bezeichnete die Regierung in ihrem Hofbericht dd. 12. August 1790 das Ansuchen des Propstes von St. Florian dd. 27. Juni 1790 von der Administration des Stiftes Waldhausen enthoben zu werden; er hatte zur Unterstützung seiner Bitte nebst dem Hinweis auf seine üble Ge- sundheit und die beschwerlichen Wege nach Waldhausen angeführt, dass das Stift Waldhausen einen eigenen Prälaten besitze, welcher schon einmal dem Stift aufgehol- fen habe, und dass somit dieser oder ein anderes Mitglied des Stiftes die Verwaltung auf sich nehmen könnte. Die Regierung will wohl glauben, dass die widrigen Gesundheitsumstände den Herrn Propst von St. Florian „jetzt zu einer Stiftsadministration weit unfähiger machen als er es bisher war. Selbst in Ansehung seines eigenen Stiftes ist man deswegen nicht wenig besorgt, besonders da er im äußersten oberen Mühlviertel Pfarren und Realitäten be- sitzt, wohin die beschwerlichsten Wege führen". Zu seinem Glück sei aber bisher das meiste von seinen Beamten geschlichtet worden und so werde es auch sein, woraus die Regierung vermutet, dass eben die Absicht auf Wiederherstellung von Waldhausen

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