Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

450 Ein Hofdekret vom 19. Mai 1789 schlug die Überlassung von Waldhausen an Kremsmünster ab. Kremsmünster musste von der Klage abstehen, dem Admi- nistrator wurde aufgetragen im Sinn des Hofdekretes auf Abführung der Interes- sen und allmähliche Tilgung des Kapitals bedacht zu sein (Linz 14. Juli 1789). Es kam zu keiner Zahlung, Kremsmünster aber ließ vorläufig die Sache ruhen; erst als Waldhausen als Dotationsgut übergeben und daher ganz zum Religions- fond eingezogen werden sollte, drängte die Schuldenfrage zu neuerlicher Be- handlung und Erledigung (1792). So zeigt sich schließlich allenthalben in der Frage nach Wiederherstellung der Stifte maßgebend die Bistumsdotation. Auch für die nicht hiezu in Behandlung gezogenen Klöster fiel zeitlich das Endurteil Kaiser Leopolds zusammen mit dem Abschluss des Dotationsgeschäf- tes: dd. Wien 17. Jänner 1792 wurde kundgemacht, dass Se. Majestät, nachdem die verschiedenen Gesuche der im Land ob der Enns aufgehobenen geistlichen Gemeinden männlichen und weiblichen Standes um Herstellung ihrer Stifte und Klöster vorgelegt worden waren, zu entschließen geruhte, dass es von der Wie- derherstellung derselben abzukommen habe. 103. Abschluss der Bistumsdotation. Der Bischof wollte Baumgartenberg nicht wegen des dort befindlichen Zuchthau- ses; er bat um Gleink und Überlassung des Mondseer Stiftshauses in Linz für seine in Geldgeschäften nach Linz kommenden Herrschaftsbeamten, wofür er im Bischofhof nicht den geringsten Raum habe. Das Mondseer Haus war zur Zeit um 220 fl. in Bestand verlassen und trug rein 155 fl. 9 kr. Die Bitte um dieses Stiftshaus wurde abgeschlagen, es sollte gleich den übrigen zum Besten des Fonds durch öffentliche Versteigerung hintangegeben werden. Die Regierung schlägt vor, dem Bischof statt Baumgartenberg Garsten, dem Ka- pitel aber Baumgartenberg und Gleink zu geben (4. Juli 1791). Unter dem 4. August 1791 berichtet die Regierung, dass Finetti gebeten habe ihm zur Ergänzung seiner Kongrua außer Engelszell noch Waldhausen oder Suben anzuweisen. Die Regierung beantragt Waldhausen hiezu, weil Suben schon in einer den Religionsfond nichts kostenden Administration sich befinde, während bei Waldhausen der eigens angestellte Administrator bereits um einen Gehalt ange- sucht habe und zudem ein alter, kränklicher Mann sei, auch liege Suben zu nahe an der Grenze. Am 11. August 1791 fand in Wien eine Zusammentretung statt. Vorsitzender war der böhmisch-österreichische Hofkanzler und geistliche Hofkommissions-Präsident Freiherr von Kreßl. Anwesend waren geistlicherseits Bischof Gall, Generalvikar Fi- netti und Domscholaster Treml. Eine abschließende Festsetzung wurde dabei noch nicht erzielt. Eine solche erschien erst mit dem Hofkanzleidekret dd. 20. Oktober 1791. In

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