Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

390 verschafft hat." Der Abt gab den verlangten Ausweis und der Kaiser nahm ihn zur Kenntnis; dem Abt ließ er einen Verweis geben über die Nachlässigkeit bei Eintreibung des Interesses. Für Gleink hatte der Prälat von Kremsmünster ein Pauschquantum von 1500 fl. an- geboten; es wurde erhöht auf 2000 fl. (Wien 15. Oktober 1788). Über Garsten hatte der Prälat ein Präliminare überreicht mit der Erklärung, höchs- tens 1400—1500 fl. abführen zu können. Die Landesbuchhalterei beantragte ein Pauschquantum von 4000 fl. (5. Oktober 1788): Der Administrator hat nach Abzug der Religionsfondssteuer noch einen reinen Überschuss von 4837 fl. 8 kr. 1 ₰ ausgewiesen; beim Pauschquantum von 4000 fl. blei- ben dem Prälaten noch immer 2215 fl. 24 kr. 1 ₰ zur eigenen Wirtschaft. Übrigens hat der Garstner Fond durch Veräußerung verschiedener Effekten sich um 82.582 fl. 53 kr. erhöht; erst über 3000 fl. hat der Abt einen Verwendungsausweis erstattet, es soll von ihm Aufklärung gefordert werden. Das Pauschquantumwurde mit 4000 fl. bestimmt (und im Übrigen nach dem Antrag der Buchhalterei verordnet) Wien 14. Februar 1789. Für Klein-Mariazell waren vorgeschrieben worden 860 fl. 28 kr. Religionsfonds- steuer. Der Abt stellte unter dem 16. Mai 1788 vor, dass eine Religionsfondssteuer für dieses Stift überhaupt nicht vorgeschrieben werden könne, da die Passiven in Abschlag zu bringen seien und darnach überhaupt keine Aktiven übrigblieben. Die Buchhalterei erklärt: Sie hat allerdings diesen Abschlag nicht machen können, weil die Schulden an Kremsmünster per 90.000 fl. in der Fassion von 1782 nicht ange- deutet wurden in der irrigen Meinung, dass Kremsmünster diese ganze Schuld nachge- lassen habe. Dass aber diese Meinung eine irrige gewesen, erhellt schon daraus, dass vor drei Jahren dem Stift Kremsmünster das ganze Stift Klein-Mariazell zur Zahlhaftma- chung von Sr. Majestät übergeben worden war und zwar auf Grund eines formellen ge- richtlichen Prozesses, in welchem die Forderung des Stiftes Kremsmünster (als exequierbar) anerkannt wurde. In der Fassion von Klein-Mariazell waren also nur 16.500 fl. als eine mehrmalige Vorstreckung von Kremsmünster anmerkungsweise vorgetra- gen. In der Fassion von Kremsmünster dagegen war die ganze Forderung ausgewiesen und zwar an interessierlichen Kapitalien 30.000 fl. ä 4% mit 1200 fl. Interessen, 13.000 fl. à 3% mit 390 fl. Interessen, zusammen Interessen per 1590 fl., sodann an uninteres- sierlichen Kapitalien 4000 fl., an rückständigen Zinsen seit 43 Jahren 62.810 ft., zusam- men 109.810 fl. Die Einkünfte wurden fatiert mit 11.473 fl. dd. Wien 22. Juli 1788 wurden schließlich vorgeschrieben 741 fl. 13 kr. als 7 1/2 % ige Steuer von 11.473 fl. (Einkünften) weniger 1590 fl. (Zinsen), d. i. von 9883 fl. Die großen Klosterangelegenheiten waren damit so ziemlich zum Abschluss gekom- men. Was alles in reicher Fülle nebenbei und nachher noch geschah, war doch nur die Durchführung schon früher bestandener Verordnungen. Es brachte nichts neues und kein Schlachten mehr, wenn auch immer noch Gefechte und Scharmützel; es war im Großen und Ganzen kein Zerstören mehr, sondern nur ein Abbröckeln, ein allmähliges Abtragen.

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