Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

391 90. Das Stift Spital in Gnade und Heil. Gegen das Stift Spital wagte die Linzer Regierung noch einmal zu einem ver- nichtend sein sollenden Schlag auszuholen, einen Antrag auf Aufhebung zu stel- len. Die repartierte Steuer war dem Stift vorgeschrieben worden, in die Behand- lung zur Ablieferung eines Pauschquantums konnte es nicht genommen werden; aber die Regierung glaubte es in Pausch und Bogen konsumieren zu können und wusste auch schon für die Vermögensteilung Rat und Rechtes. Die vom Ordinariat ausgewiesene Verfassung des Stiftes findet die Regierung nach dem Referat Eybels nicht zweckentsprechend, ein so großes Vermögen für den Unterhalt von 12 Priestern im Stift, 6 Seelsorgern, 6 Defizienten überflüssig; Eybel meint, das Vermögen gehöre nach der ersten Stiftung den Armen, aus spä- teren Zustiftungen dem Religionsfond und dem Schulfond. „Keinem, der eine Kenntnis von der alten Verfassung der Kollegiatstifte hat, ist unbekannt, dass daselbst eine Schola, Scholastici, Bibliothecarii waren; noch jetzt ist im Stift Spi- tal ein Bibliothecarius; der Schulfond hat hiemit gewiss auch ein Recht auf dieses Stiftsvermögen. Und das, was daselbst für die Seelsorge gestiftet ist, ist gleich- falls eine ursprüngliche Dotation der zur Seelsorge nötigen Stationen, folglich ein Teil des Religionsfonds. Es ist besonders merkwürdig, dass die ersten Cano- nici nach Wienerisch-Neustadt und nach Mattighofen Vonseiten Spitals (1439) geschickt worden sind. Wie zweckmäßig und vortrefflich wäre nicht für den un- terstützungswürdigen Religionsfond, wenn nur die Dotierung der Linzerischen Canonicorum von diesem Stift genommen werden dürfte!" Schon aus den bereits abgeschlossenen Akten über die Inventuren sei er- sichtlich, dass der Überschuss vom Vermögen des Cleri saecularis zur Bestrei- tung der Religionsfondsauslagen nicht hinreichend, infolge dessen und nach Re- solution vom 9. Februar 1784 die Heranziehung des Stiftes Spital unwidersprech- lich notwendig sei. Der Hofbericht, dem sein Votum beizulegen Eybel ausdrück- lich gebeten hatte, wurde ganz nach den Anträgen, ja mit den Worten Eybels erstattet 6. Mai 1788. Die Erledigung erging dd. Wien 5. Juli 1788: Da aus der von ihr Regierung ganz mühsam eingeholten und unter dem 6. Mai a. c. ebenso umständlich ein- berichteten Beschaffenheit des Stiftes Spital am Pyhrn sich zeigt, dass dasselbe in keinem Betracht in die Kategorie der Ordensstifte gehöre, sondern als ein wahres weltpriesterliches, ganz mit der Seelsorge beschäftigtes Kollegiatstift an- zusehen, als ein solches errichtet und von den Landesfürsten bestätigt worden sei, so kann auch dasselbe in der Art der Ordensstifte nicht behandelt werden. In der Sache hat es also bei dem, was schon das vorige Mal verordnet worden ist, zu bleiben, somit von einer vermeintlichen Inventur abzukommen und hat sie Regierung nur dafür zu sorgen, dass das Kollegiatstift das auf dasselbe repar- tierte Steuerquantum an den Religionsfond richtig abführe. Nicht bloß das Stift, sondern sogar das Linzer Stiftshaus zu retten gelang dem

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