Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

389 dass auf einen Pater nur noch 164 fl. 45 kr. 2 1/2 ₰ Verpflegskosten ausfallen würden; er habe bereits beim höchsten Hof Vorstellung gemacht; er bittet um Abwartung. Er blieb dann später in den Jahren 1788 und 1789 im Rückstand und überreichte 1790 eine Bittschrift um Befreiung für die Vergangenheit und Zukunft. Die Landesstelle kann diese Befreiung nur befürworten, aber mit dem Zusatz, dass dieses ganz entbehr- liche Kloster zur Unterbringung des bischöflichen Seminars angetragen sei. Der Abt von Kremsmünster hatte erklärt, dass bei seinem Stift für den Religionsfond kein Überschuss ausfallen könne, weil die Einkünfte bei der Inventur zu hoch und die Ausgaben zu niedrig angesetzt worden seien. Eybel sieht darin eine bösartige Halsstarrigkeit des Abtes, dieser wolle mit der Lan- desstelle nur spielen und der Hofstelle mit erstaunlicher Dreistigkeit und daher beleidi- gender Zuversicht in allem eine unumschränkte Exemption abnötigen. Während der Abt zum Kurgebrauch in Baden war, hatte der Prior unter dem 6. Juli 1788 sich auf einen Überschuss von 4004 fl. eingelassen, ein Zeichen — wie Eybel be- merkt — dass, wenn der Prälat nur eine Zeit abwesend ist, schon ein Überschuss sich ergibt; wie müsste sich dieser Überschuss erst ergeben, wenn der Herr Prälat auf immer von der Stiftsadministration abwesend wäre! Der Abt von Lambach, ohnedies pensio- niert, solle nach Kremsmünster übersetzt werden. Eybel bedeckt diese seine Meinung mit der höchsten Resolution vom 7. September 1786, vermöge welcher der Prälat von Kremsmünster in Rücksicht auf die Untertanen- klagen u.s.w. für zur Administration unfähig, wo nicht gar für strafbar angesehen wer- den könnte. Die Kremsmünsterer Kommunität solle immerhin weiter bestehen, sowie auch die Waldhausner Kommunität unter St. Florian weiter bestehe. Das Präsidium wünschte zwar, dass die Beurteilung dieser Sache dem neu ernann- ten Bischof aufgetragen werde. Allein solange die sehr unzweckmäßige Verfassung der Klöster noch bestehe, sei eine solche Veränderung nicht anders als durch Ernennung eines anderen Administrators, nicht aber wohl durch Zuteilung der Administration an einen ebenso beschaffenen Administrator zu erreichen. Da es sich aber gegenwärtig darum überhaupt nicht, sondern um einen Überschuss für den Religionsfond handle und dieser eine Prüfung des Vermögensstandes erfordere, welche der Landesstelle nicht zustehe, so bleibe dieser nichts übrig, als den neuen Beweis der Denkungsart und Wirtschaftsunfähigkeit des Herrn Prälaten bei Hof vorzustellen und um Bestimmung des Pauschquantums zu bitten (Linz 9. Juli). Dem Prälaten wurde das Pauschquantum mit 8000 fl. vorgeschrieben. Die Beschwerde des Abtes über die Wegnahme des Silbers wurde als unbegründet befunden, da noch immer um 20.512 fl. dem Stift belassen worden war. Der Landesregierung ließ der Kaiser einbinden in Eintreibung der Untertanenaus- stände per 64.304 fl. bescheiden vorzugehen und die Untertanen nicht über ihre Kraft und mit Verkürzung der Kurrentschulden in der Zahlung zu übertreiben (2. Juli 1788). Außerdem forderte der Kaiser, dass ihm das Verzeichnis der Kapitalien vorgelegt werde, die das Stift — wie er wusste — an verschiedene Particuliers ausgeliehen „und wodurch es sich immer bei der Hofstelle und besonders bei der Landesstelle Protektion

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