Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

344 Entschließung vom 20. April 1787 sollten die Feldzehente an die Zehentholden ver- pachtet, die Meierhöfe mit Ausnahme des Stiftsmeierhofes verkauft werden, von den bei diesem befindlichen Gründen per 73 28/64 Joch 3 1/2 Klafter den Geistli- chen zum häuslichen Bedarf 30 47/64 Joch 6 1/2 Klafter gegen widerruflichen jähr- lichen Zins von 56 fl. 2 kr., der Rest lizitando verbestandet werden auf 10 Jahre; das Fischmeisterhäusl, das Sägemeister- und das Ziegelmeisterhaus, ein Stadel, das Priorathaus mussten verkauft werden. Die Landesregierung hatte festzustel- len, ob aus einem Lehensnexus mit dem Hochstift Regensburg dessen Zustimmung zum Verkauf erforderlich sei. Zwei Pferde durften auf obrigkeitliche Rechnung bei- behalten werden; die übrigen Pferde waren zu versteigern sowie das Vieh und die Gerätschaften; was von letzteren die Geistlichen zu ihrer Wirtschaft beibehielten, war mit Schätzungspreis in ein Verzeichnis zu bringen. Fischwässer und Wildbahn sollten auf 3 Jahre versteigert, Weinvorräte und Fässer verkauft, die Weinschank in Bestand verlassen werden. Das Haus in Linz musste verkauft werden, auch die Gebäude und Gründe zu St. Wolfgang; über letztere waren aber die Ausweise nicht übereinstimmend, unge- nau und es wurde vom Pfarrer zu St. Wolfgang ausführliche Anzeige über die zu veräußernden und die verbleibenden Gebäude und Gründe gefordert. Über die Kongrua der Geistlichkeit zu St. Wolfgang war seit 1786 Streit. Schon in einem Hofbuchhaltereibericht dd. 7. März 1786 war es bemängelt wor- den, dass dem Pfarrer und seinen zwei Kaplänen je 300 fl. Interteniment abge- reicht wurden, da doch vermög Fassion vom Jahr 1782 die Pfarre 2350 fl. trage. Unter dem 10. Mai wies Socher darauf hin, dass der Herr Konzipient des Berich- tes offenbar die Ausgabesumme für die Summe der Einnahmen genommen habe, da eben diese Fassion einen jährlichen Abgang von 1517 fl. 15 kr. 1 ₰ aus- weise; inzwischen seien die Einkünfte noch mehr herabgefallen, besonders durch das Aufhören der Wallfahrten; Socher bat, dass die Realitäten verkauft werden dürften. Nichtsdestoweniger wurden nur 568 fl. für die 3 Geistlichen aus der Stiftskasse bewilligt. Dagegen bat Socher neuerdings 27. März 1787 jedem das Interteniment von 300 fl. abreichen zu dürfen; die Pfarre habe Abgang, dass dieser nicht mehr so ungeheuer groß sei wie früher, sei das Verdienst des ge- genwärtigen Pfarrers Neuhauser. Darauf wurde mit obenerwähnter Hofresolu- tion der Verkauf der Realitäten bewilligt. Die Fassion der Pfarre weist aus Einkünfte 1074 fl. 51 kr. 2 ₰ . Ausgaben 2725 fl. 16 kr., also Abgang 1650 fl. 24 kr. 2 ₰ . Bei der (amtlichen?) Überprüfung dieser Fassion passierte ein zweites Rechnungsunglück, indem bei der Laterierung die Ausgaben 2192 fl. 53 kr. statt der Einnahmen 2161 fl. 23 kr. übertragen und schließlich von der Gesamtsumme der Ausgaben per 2631 fl. 56 kr. abgezogen wurden 2192 fl. 53 kr. statt (der wirklichen Einnahmen per) 2161 fl. 23 kr. Gegen diese „Verbesserungen" der Wirtschaft erhob nicht bloß Socher man- che Einwendung, sondern auch Präsident Rottenhahn; er zeigt sich immer wie- der als unentwegter Gegner von Realitätenverkäufen.

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