Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

333 anderer Schiffmeister bedienen und auf seinen eigenen und den andern Schiffmeistern zugehörigen Fahrzeugen Rückladung nehmen. Er war haftbar für den an Mühlen und sonstwie durch die Schwemmung angerichteten Schaden. Diesem Grechtler übergab auch das Stift Schlägl die Schwemmung der 1500 Klaf- ter, die es als Hausbedarf jährlich aus seinen Waldungen zu schwemmen pflegte. Die Kosten des Einwurfes, des Triebes und des Ausscheidens am bestimmten Platz über- nahm Schlägl oder stellte dazu seine Robotleute. In dieses Privilegium trat nach Grechtler das hohe Reichsstift Passau ein dd. Wien 23. April 1766. Es zahlte für die Schwemmgerechtigkeit im Michlfluss, die dazu gehörigen Re- chen und sämtliche Gebäude und Gerätschaften 50.000 fl. Wiener Kurrent als Kauf- schilling, dann für jede Wiener Klafter Holz, so noch in Waldungen lag, 21 kr., für jede aber, so bis zur Klause zugezogen im Michlfluss oder zu Neuhaus beim Rechen auf dem Platz schon wirklich abgescheitert lag, durchgehends 1 fl. 48 kr. W. K. ohne Un- terschied, ob hart oder weich. 20.000 fl. sollten sofort bei der Übergabe erlegt wer- den, 20.000 fl. mit Ende August, die restierenden 10.000 und der für das Holz ausfal- lende Betrag Ende Dezember 1766 gezahlt werden loco Wien. Die ersten Jahre wurden auf dem Jandelsbrunner Holzschlag (die Herrschaft Jan- delsbrunn gehörte früher zur Herrschaft Ranariedl und mit dieser nach Österreich, kam aber dann an Passau) 9—12.000, einige behaupteten sogar über 20.000 Klafter Scheiter gemacht und nach Österreich verschwemmt. Das Stift Schlägl schloss mit dem Fürstbischof unter dem 2. Brachmonats 1767 einen Kontrakt ab auf Überlassung eines jährlichen Holzquantums per 6000 Klafter zur Abschwemmung auf dem Michlfluss nach Neuhaus. Der Kontrakt ging mit dem Abmaß des Holzes im Herbst 1787 und mit der Ablieferung im Frühjahr 1788 zu Ende. Schon unter dem 5. Herbstmonats 1786 hatte der Abt davon die Anzeige erstat- tet und gemeint, es wäre nutzbarer, wenn dieser Kontrakt auf mehrere Jahre wieder erneuert würde, weil das Stift in der Nähe des Klafferbaches noch entbehrliches Holz besäße und dieses auch schon überzeitig wäre. Der Abt wiederholte seine Bitte den Kontrakt förmlich abschließen zu dürfen am 14. August 1787. Natürlich trat dabei die Frage in den Vordergrund, ob denn überhaupt das Stift Passau noch weiter das Schwemmprivilegium genießen sollte, und ob es nicht vor- teilhafter wäre, wenn die Schwemmvorrichtungen eingelöst, Schlägl selbst schwem- men und dadurch der Nutzen an den Religionsfond gebracht würde. Über die erste Bitte des Abtes war von der Regierung das Gutachten des Oberstforstmeisters Chris- toph von Lehrbach erbeten worden, der dem k. k. Forstbeamten im oberen Mühl- viertel Franz Josef Preisch 7 Fragepunkte zur Beantwortung übergab. Nach dessen Bericht waren die Passauischen Waldungen bereits so gelichtet, dass sie in längstens 6 Jahren gänzlich abgeholzt zu sein versprachen. So kam für den Bestand der Schwemme überhaupt zunächst das Schläglische Holz in Betracht. Die Menge des bisher (im ganzen) verschwemmten Holzes betrug durchschnittlich jährlich 12.000 Klafter 3 Schuh lange Scheiter, meist 1/3 hartes, 2/3 weiches Holz. Die gesamten Schlägler Waldungen betrugen 6816 32/64 Joch, davon war der 3. Teil, ungefähr

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