Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

332 Apothekergerechtigkeit allein keinem Kaufschilling mehr; er verstehe unter dem Wort die Apotheke (Gewölbe, Laboratorium, Wohnzimmer, Kräuterboden, Kräutergärtchen und Ge- rätschaften), um diese — und nicht um die Apothekergerechtigkeit — habe er angesucht nochwährend der Inventur am25. September. DieMedizinenwill er umden unparteiischen Schätzungswert ablösen (4. Jänner 1788). Der Streit hierüber setzte sich lange fort. Mit der Entlassung der Dienstboten ging es so rasch voran, dass diese sich in Not und Verlegenheiten versetzt sahen und an die Regierung mit Bittgesuchen kommen mussten, so der Konventschreiber, der Hofschreiber, der Braugehilfe etc. Die Küchenmägde baten die Landesstelle ihnen doch die von ihnen benützten Betten zu belassen. Die Befehle zur neuen Wirtschaftsordnung wurden energisch zur Durchführung ge- bracht. Alle Rechnungenmussten nach demKameralfuß mit demMilitärjahr anfangen. Sie wur- den geteilt in solche des Klosters und der Herrschaft Kremsmünster. Die klösterlichen hatte der Rentmeister zu führen, die herrschaftlichen der Kämmerer; beim Rentmeister flössen nach dem jährlichen Abschluss alle Rechnungen zusammen, er hatte sodann die Zentralrech- nung und Bilanz über das ganze Stiftsvermögen zu machen. Die Zentralrechnung musste an die Buchhalterei nach Linz geschickt werden. Auch die Konventualen anerkannten, dass durch diese neue Veranstaltung in die früher ganz verworrenen Rechnungen Ordnung käme. Aber die klösterliche Ordnung litt unter der eingeführten Ökonomie. Bisher hatte jeder alles vom Stift erhalten; jetzt hatte jeder Geld, einen wirtschaftlichen Gebrauch davon zu machen hatte man nicht gelernt, es wurde ver- tändelt, bann mangelte es am Nötigsten. Die Einfachheit in Kleidung verlor sich, auch die Genügsamkeit inder Kost. Die Konventualenwählten sich einen eigenenKüchenmeister, Ein- tracht und Ordnung schwanden (Stiftschronik). 79. Inventierung des Stiftes Schlägl. Im Stift Schlägl harrte der Inventierungskommission die Lösung einer besonde- ren Aufgabe. Unter dem 9. August 1753 wurde dem Johann Georg Frh. v. Grechtler das kaiserliche Privilegium erteilt (auf Grund eines mit der Baron Clamischen Vor- mundschaft abgeschlossenen Kontraktes dd. 13. Februar 1753) 400.000 Klafter Holz in den Baron Clamischen Waldungen schlagen und sie auf dem Michlfluss ab- schwemmen zu dürfen. Nach Abschwemmung der 400.000 Klafter sollte das Privile- gium erloschen sein. Zum Zweck der Schwemmung durfte Grechtler an dem Ausfluss der Michl in die Donau bei Neuhaus einen Rechen errichten, Steine und Klippen im Michlfluss spren- gen. Gegen Diebstahl wurde er geschützt dadurch, dass für jedes entwendete Scheit 3 fl. zu zahlen waren, wovon die Hälfte der Grundobrigkeit wegen geleisteter Assistenz, die andere dem Privilegiumsinhaber zufallen sollte. Wenn der Rechen bei Hochwasser riss, durfte niemand das dahinrinnende Holz an sich nehmen, sondern die Gemeinden an den Ufern waren gehalten soviel als möglich aufzufangen, wofür sie dann für jede Klafter Scheiter 30 kr. beim harten und 24 kr. beim weichen Holz bekommen mussten. Verkaufen durfte Grechtler das Holz entweder im Land ob der Enns oder in Niederös- terreich; er konnte zu diesem Zweck eigene Schiffe halten, auch sich der Schiffe

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