Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

274 wird der Religionsfond ungleich besser bedient als von geistlichen Administratoren, die noch immer Herren der Stiftseinkünfte zu sein sich dünken; im Stift Gleink zeigt sich, wie schädlich die Meierschaft einem Stift ist; die Meiereinutzung wird auf 448 fl., die Meiereiauslagen auf 553 fl. angeschlagen, dazu kommt noch der Unterhalt des Meierhofpersonals mit 1127 fl., sodass die Auslagen die Einnahmen des Meier- hofs übersteigen um 1232 fl. Endlich zeigt die Regierung an, dass der Abt von Garsten in „altgewohnter Willkür auf allen Seiten" die an weltliche Parteien bewilligten Pensionen um 146 fl. 45 kr. erhöht habe. Die Hofbuchhalterei war empört; der Präliminarentwurf hatte jene Rubriken zum Gegenstand, die vor der Einführung des Robotabolitionssystems statthatten; da die- ses Ende 1785 bei Gleink durchgeführt war, der Entwurf aber vom 31. Oktober 1785 datierte, so war das Elaborat unbrauchbar. Der Regierung wurde befohlen dd. Wien 26. September 1786 durch den Administrator einen angemessenen Präliminaran- schlag für das Militärjahr 1786 verfassen zu lassen, ihm die eigenmächtige Erhöhung der Pensionen zu verweisen und ihn zum Ersatz aus eigenem zu verhalten mit Belas- sung des Regresses an die Teilnehmer. Außerdem wurde die Veräußerung von Wirt- schaften, Gerätschaften etc. nach eingeführtem Robotabolitionssystem aufgetra- gen. Die Regierung entsprach diesem Auftrag — nicht mit der Einsendung (dd. 30. November 1786) eines von der Buchhalterei verfassten Präliminarsystems pro 1787. Darin waren die Erfordernisse mit 12.078 fl. 33 kr. 3 ₰ , die Bedeckung mit 14.237 fl. 48 kr. 3 ₰ angeschlagen, das Reinerträgnis auf 2159 fl. 15 kr. Für 1787 lässt die Hofbuchhalterei diese Berechnung passieren, für 1786 nimmt sie das Ergebnis des ersten Entwurfes per 1932 fl. 11 kr. 1 ₰ an und schlägt dazu den durch die Ablösung der Frondienste erzielten Systemgewinn per 132 fl. 22 kr. 1 ₰ , so dass der Administrator für 1786 abführen soll 2064 fl. 33 kr. 2 ₰ . Dieses wird nach Antrag der Hofbuchhalterei vom 11. Jänner 1787 aufgetragen mit Hofdekret vom 3. März 1787 und zugleich befohlen, dass der Administrator Rech- nung legen solle vom 25. Mai 1784 ab, an welchem Tag die Administration begonnen zu haben scheine, bis Ende des Militärjahres 1785. Die Hofbuchhalterei hatte die Bemerkung gemacht, es sei nicht der erste Fall, dass die Landesregierung die höchsten Befehle erst nach geschärftem Andringen in Wirksamkeit versetze, und so sei die Ursache auffallend, warum die eingeteilten und sich selbst administrierenden Stifte des Landes mit so langsamen Schritten in die höchst befohlene Ordnung gebracht werden. Und da der Abt ausweise, dass er aller- dings die Pensionen erhöht, ja sogar noch 165 fl. 48 kr. neu in Ausgaben gebracht, aber anderseits 389 fl. 30 kr. Ausgaben eingezogen habe, also jährlich 76 fl. 57 kr. erspare, wie dies die Landesbuchhalterei unter Genehmigung der Landesstelle aus- drücklich hervorhebe, so zeige es sich, dass die Regierung ihre selbsteigenen Verfü- gungen bei Erstattung ihrer Berichte sich nicht gegenwärtig gehalten und hiedurch zu unnötigen Schreibereien Anlass gegeben habe. Mit dem Hofdekret vom 3. März 1787 wurden die Ausstellungen der

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