Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

273 erhielten derartige Panisbriefe. Friedrich II. verbot den Stiften in Preußen deren An- nahme. Protestantische und katholische Reichsstände fühlten sich dadurch ermutigt zu gleicher Zurückweisung kaiserlicher Mandate. In dieser vielfach allseitigen Verbitterung der Reichsstände gegen Josef II. ent- stand unter Führung Preußens der Fürstenbund, eine Union katholischer und pro- testantischer Reichsstände zur Überwachung der Schritte des Kaisers und Zurück- weisung der befürchteten Angriffe. Und nicht bloß von protestantischen Reichsstän- den wurde daran gedacht bei nächster Kaiserwahl vom Haus Habsburg abzugehen. Es kann ermessen werden, wie bitter unter solchen Umständen von den treulie- benden österreichischen Untertanen die kleinen und peinigenden Maßregeln des Kaisers auf geistlichem Gebiet empfunden wurden, da der Kaiser seine ganze Kraft und Macht hätte darauf verwenden sollen Österreichs Größe und Ansehen in Europa zu erhalten. 1786. 65. Neue Administrationsart und alter Streit. Mit Hofkanzleidekret vom 13. Jänner 1786 wurde eine neue Art der Administra- tion vorgeschrieben für diejenigen Stifte, welchen die Verwaltung anderer überge- ben war, und für jene, die eigenes, vordem freies Vermögen auf Rechnung des Reli- gionsfonds administrieren mussten. Der erste Präliminarentwurf für das laufende Militärjahr, d. i. vom 1. November 1785 bis 31. Oktober 1786, sollte durch die Regierung mit dem administrierenden Prälaten unter Zuziehung eines Buchhaltereiindividuums berichtigt werden. Dem ad- ministrierenden Stift wird von dem Superplus des Überschussquantums, das im Prä- liminare angenommen wurde, die Hälfte pro remuneratione zugesichert und über- lassen, ein Abfall muss vom Stift selbst aus dem Unterhaltsquanto getragen werden. Diese Strenge gepaart mit Zartheit zeigte so recht die Hilflosigkeit der obersten Regierung und die Erkenntnis auf eingeschlagenen Wegen nicht zum Ziel gelangen zu können. Die Anordnung betraf im Land ob der Enns zunächst die Stifte Garsten und Rei- chersberg, diesem war Suben inkorporiert, jenem Gleink. Der Prälat von Reichersberg war schon durch die beständige Sorge den Subeni- schen Geistlichen die Intertenimente herauszuwirtschaften, durch die Beschwerden dieser, durch die Klagen der Subenischen Seelsorger zu fortwährendem trostlosen Präliminieren genötigt. Etwas merkwürdig gestaltete sich die Präliminararbeit bei Gleink. Für dieses Stift überreichte die Regierung unter dem 27. Juli 1786 an die Hofkanzlei einen Entwurf, den in Abwesenheit des Hofrichters der Hofschreiber verfasst hatte zur Zeit, als der Abt zu Garsten sich der Administration gänzlich zu entschlagen dachte. Darin waren 1932 fl. 11 kr. 1 ₰ Überschuss für den Religionsfond präliminiert; ein Ergebnis (bei 13.000 fl. Renten), das die Regierung mit Freude über die rechtschaffene Tüchtigkeit weltlicher Beamter erfüllt: von weltlichen Beamten, die sich als Diener betrachten,

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