Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

244 Ordinariat mit der Bitte um Jurisdiktionierung. Das Konsistorium gewährte sie zugleich mit demAuftrag, dass die als Kooperatoren anzustellendenKarmeliter undKapuziner zur Anneh- mung der weltpriesterlichen Kleidung zu verhalten seien . 47 Treml hatte sich 8 Kooperatoren erbeten, ebenso viele wurden bei den Karmelitern angestellt. Alle bekamen je 30 fl. Umkleidungsbeitrag, damit sie bei eintretender rauer Witterung von ihren lästigen Kutten befreit und mit leichterer Kleidung zur schweren Seelsorge verse- hen würden. In Hinkunft sollte der Guardian von den 200 fl., welche jährlich für einen Kapu- ziner aus demReligionsfond gezahlt wurden, den entsprechendenBekleidungsbeitrag jedem Kooperator auf die Hand geben (Oktober 1785). Die Besoldung des niederen Kirchenpersonals bei der St. Matthiaspfarre war auf jährlich 564 fl. veranschlagt . 48 Die Regierung fand das Personal nötig und die Besoldungen gering genug, die Gesamt- summe aber doch sehr hoch. Das Beste schien es ihr zu sein, wennmit Ausnahme der 2Mes- nerposten alle übrigen Dienste Laienbrüdern übertragen würden. „Alle konzentrierten Klös- ter strotzen von dieser Menschengattung; da nun dieser Leute Beschäftigung in aller Arten knechtlicher Arbeit bestanden hat, so müssen sie sich es zur Ehre rechnen, wenn man sie zu Kirchendiensten verwendet." Der Antrag der Regierung wurde genehmigt dd. Wien 3. Juni 1785. Dagegen wurde das Ansuchen des Bischofs vom 4. Mai 1785 für die Dom-Stadtpfarr- kirche zur Begleitung bei Speisgängen 2 Himmelträger und 2 Lichtträger zu bestellen, even- tuell 4 pensionierte Laienbrüder hiefür zu verwenden gegen Bezahlung aus dem Vermögen der aufgehobenen Corporis-Bruderschaft, nicht genehmigt; soweit sie notwendigwären und diese Verrichtungen nicht von dem bei der Kirche schon angestellten Personal besorgt wer- den könnten, sollten sie aus dem Kirchenvermögen gezahlt werden (Wien 5. Juli 1785). Zur Vogtei über die beiden Vorstadtpfarren wurde der Linzer Magistrat bestellt (Linz 25. Mai 1785). Selbstverständlich gab es allerhand Schwierigkeiten mit den zu Kooperatoren ge- nommenen Mönchen. Alles geriet in Unordnung und ins Schwanken, auch die Zahl der Kooperatoren blieb sich nicht gleich, zumal ja auch immer wieder zur Seelsorge Taugliche auf auswärtige Posten hin- ausgestellt wurden. Die beiden Klöster waren nicht aufgehoben, aber die Mönche hatten aufgehört solche zu sein. Gerade der Umstand, dass die Klöster ohnedies nicht viel anders als aufgehoben waren, verschaffte schließlich eine gewisse Beruhigung im Kloster. Man glaubte die Regierung am Ziel. Ein Zeichen dafür ist, dass die Karmeliten im Oktober 1785 wiederum ihren Kellermeis- ter, den berühmten Frater Gabriel, zum Weinkauf nach Niederösterreich schickten; dieser 47 In Akten oder in der Chronik des Karmeliterklosters finden sich regelmäßig Anordnungen und Mittei- lungen, welche bloß entweder die Kapuziner oder die Karmeliten erwähnen; es ist aber dabei immer anzunehmen exceptis excipiendis, dass das, was für die einen angeordnet wurde, auch für die andern galt. 48 Erster Mesner, Schulmeister und Organist 200 fl., zweiter Mesner 120 fl., 2 Kirchendiener zum Verse- hengehen und dergleichen ä 80 fl. zusammen 160 fl., 2 Himmelträger zumVersehengehen 24 fl., 2 Later- nenträger 20 fl., 2 Fackelträger 16 fl., 4 Ministrantenknaben 24 fl.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2