Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

219 54. Aufhebung des Franziskanerklosters zu Pupping. Die Franziskaner in Pupping setzten der Vertreibung den zähesten Widerstand ent- gegen: sie waren Wächter an geheiligter Stätte. Ihre Kirche erhob sich an der Stelle der uralten Othmarskapelle, in welcher der hl. Wolfgang, Bischof von Regensburg, auf einer Visitationsreise aus dem Leben geschieden war (994); der Leichnam des Heiligen wurde nach Regensburg gebracht, das Herz an der Sterbestätte beigesetzt. Im Lauf der Jahre und der Jahrhunderte wurde an Stelle der hölzernen Othmarkapelle ein steinernes Kirchlein zu Ehren der hl. Othmar und Wolfgang errichtet, Franziskaner dahin berufen; die Kirche wurde vergrößert, wahrscheinlich die schon bestehende zum Presbyterium gestaltet, ein Langhaus angebaut; eine rote Marmorplatte vor dem Hochaltar kündete durch ihre Inschrift: „Hier ist gestorben der heilig Nothelffer und Bischof und Beichtiger St. Wolfgang, nach Christi geburth neun hundert und im vier und neunzigsten Jähr, als ihm das von Gott durch St. Othmar Hauptherrn vor 22 Jahren sein Sterben hero verk- hundt war, und ahn der statt ist gedachtnuss seines gewaidts. die 21. December 1467." In Pupping galt es nicht bloß ein Kloster aufzuheben, sondern auch eine Wallfahrts- stätte zu vernichten. Man wollte mit Moderation vorgehen. Das Ordinariat wurde gedrängt die taugli- chen Patres auf Seelsorgsposten zu setzen. Unter dem 19. Juli 1785 richtete die Regierung zu Linz ein sehr bewegliches Schrei- ben an den Provinzial der Franziskaner: er möge bei guter Jahreszeit die Transferierung von Pupping veranlassen; hierorts werde man sodann wissen allerhöchsten Ortes den Eifer anzurühmen, dass man den ächten Geist und Eifer die allerhöchsten Gesinnungen zu fördern bei dem P. Provinzial mit bestätigten Proben erfahren habe. Darauf zeigte P. Provinzial Anacletus Prötsch an, dass kein Raum in den niederösterreichischen Klöstern sei, und es stehe übrigens gar nicht in seiner Macht von Oberösterreich Individuen nach Niederösterreich zu versetzen. Den letzteren Irrtum suchte die Regierung ihm zu beneh- men auch durch das argumentum ad hominem, dass ja von Grein Individuen nach Nie- derösterreich versetzt wurden; sie stellte ihm das löbliche Beispiel des Kapuziner-Pro- vinzials vor. Die Regierung wirft ihm auch übles Betragen der Puppinger Franziskaner vor sowie die Unzufriedenheit der Greinerischen Bürgerschaft mit den Patres, welche ohne alle Meldung Schulden in der Höhe von 540 fl. 54 kr. zu Grein hinterlassen hatten (Linz 5. August 1785). Es wurde ihm zugleich aufgetragen Hand anzulegen und wenigs- tens den 8 zur Seelsorge untauglichen Puppinger Franziskanern einen Ort im Land unter der Enns anzuweisen. P. Anacletus wendete sich an Hof um Verschiebung der Reduktion. Er bat auch, dass die Landesstelle nicht mit der Versteigerung der Greiner Weine vorgehen dürfe, die Klostergemeinde zu Pupping verpflichte sich die Schulden, sobald sie liquid anerkannt sein würden, bis auf den letzten Heller zu bezahlen; offenbar gedenke die Regierung nicht nur gegenwärtig, sondern auch bei endlicher Aufhebung von Pupping die Weine und vielleicht auch andere Gerätschaften für den Fond einzuziehen, welches nicht nach allerhöchster Willensmeinung zu sein scheine, sowohl weil die k. k. Kommissäre bei Auf- hebung der Klöster in Niederösterreich nicht also verfahren, als weil nicht die Orden, sondern nur die Klöster aufzuheben seien, und weil die Individuen des aufgehobenen

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