Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

220 Klosters von anderen müssen aufgenommen, mit allem Bedürfnis versehen werden, so bittet er untertänigst um Erklärung, was der Landesstelle im Fall der Aufhebung zu über- geben sei, und was zum Unterhalt der nach Niederösterreich übersetzten Individuen übertragen werden dürfe (Wien 16. August 1785). Die niederösterreichische Regierung erklärte sich bereit 7 Franziskaner nach Wien zu übernehmen und ihnen die Pension anzuweisen. Das Konsistorium berichtete unter dem 16. August, dass nur 2 Puppinger Franziska- ner zur Seelsorge tauglich befunden wurden; der P. Guardian und der P. Vikar schienen zur Seelsorge keine Lust zu haben. Dies befremdete die Regierung höchlichst: der Pries- ter müsse vermöge Berufes Lust haben zur Seelsorge und ebenso müsse auch ein Un- tertan Lust haben sich nach den allerhöchsten Gesinnungen zu nützlichen Diensten brauchen zu lassen. Übrigens seien in der Tabelle noch 3 Patres als tauglich angegeben worden; die sieben Untauglichen kommen nach Wien. Also seien alle versorgt und es blieben nur die Laienbrüder übrig, die man ohnedies nicht allein beisammen lassen könne. Das Konsistorium möge nur die Tauglichen als Seelsorger anstellen (Linz 26. Au- gust 1785). Unter demselben Datum erging aber auch ein Hofkanzleidekret, womit in Rücksicht auf die alten Geistlichen die Verschiebung der Reduktion auf ein anderes Jahr befohlen wurde; es sei derzeit in den niederösterreichischen Klöstern kein Platz vorhan- den, also sollen sie vorläufig in Pupping beisammenbleiben. Die Regierung berichtete unter dem 9. September an Hof, dass sie ja die Hofresolu- tion schon voraus erfüllt habe durch die vorhergehende Zusage, dass die Mönche bis in das Frühjahr beisammenbleiben dürfen. Der Provinzial scheine Pupping sehr wenig zu kennen, sonst müsste er selbst die eheste Aufhebung wünschen, in der mit Akatholiken angefüllten Gegend gäben die argen Zwistigkeiten im Kloster, die bis zu Tätlichkeiten ausarteten, besonderes Ärgernis. Zugleich wurde an Hof ein Gesuch des Stadtpfarrers von Eferding, des vom Ordina- riat bestellten Aufsehers über die in Pupping beisammen lebenden Franziskaner, gege- ben, in welcher dieser die Regierung um Aussetzung der zur Seelsorge tauglichen bat (4. September 1785) zur Endigung des „ärgerlichen" Lebens. Vor allem meint Eybel, der Schäckerer, wenn nur der Keller, der Zunder alles Übels, der aber dem Religionsfond mit 8000 fl. recht gut zustattenkäme, und wovon bei länge- rem Zuwarten wenig mehr übrigbleiben durfte, wenn nur dieser einmal würde veräu- ßert sein, dann könnte man immer Bürge sein, dass der Provinzial trotz allem Bemühen seine Individuen nicht mehr im Kloster erhalten werde. Gelegen kam die Anzeige des als Administrator aufgestellten Weißgerbers Weil- nböck, dass er anstatt des ehemaligen Pförtners den Sakristan zur Pforte angestellt habe, weil die Pforte ungeachtet des an den Guardian und Pförtner erlassenen Befehls zu jeder Stunde und jedermann offen gestanden sei. Er bittet um baldige Abänderung dieses Klosters (15. September 1785). In der Sitzung vom 20. September 1785 wurde hierauf neuerdings die dringende Notwendigkeit baldiger Aufhebung betont, auch zum moralischen und physischen Vor- teil des skandalisierten Publikums, zum Vorteil der Eferdinger Bürger, die von den Ein- quartierungslasten befreit werden, und zum Nutzen des Militärs, wenn es das Kloster zur Kaserne samt dem schönsten Exerzierplatz erhalte.

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