Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

207 äußerte sich unter dem 10. November: Die Exminoriten in Linz werden durch die Hofresolution nicht betroffen, da sie nicht nur die Kirche mit dem Gottesdienst ver- sehen, sondern sich auch zur Seelsorge gebrauchen lassen, zum Beichtstuhl und Krankenbesuch; bei dem Mangel an Priestern wird es dazu kommen, dass man viel- leicht die nur im Mindesten tauglichen zur ordentlichen Seelsorge verwenden wird. 1807 starb P. Grundtner, der Kirchenvorsteher. Das Verordnetenkollegium verlieh die Stelle und holte die Bestätigung des Ordi- nariates ein. Später entspann sich über die Besetzung der Kirchenvorsteherstelle ein langwieriger Streit zwischen Ordinariat und Stünden. Gegenwärtig gilt die Exminori- tenkirche als Nebenkirche der Stadtpfarre, den Administrator ernennt das bischöfli- che Ordinariat. Das Landtagsamt wird vom Bischof gehalten, der Landtag hat nicht aufgehört im Bedarfsfall der Kirche reichlich zu spenden. Seit 1797 wird (wenngleich nicht ununterbrochen) auch akademischer Gottes- dienst in der Kirche gehalten. 52. Auflösung des Franziskanerklosters in Grein. Die im Vorjahr von Eybel begonnene Aufhebung des Franziskanerklosters in Grein nahm ihren Fortgang bis zur vollständigen Auflösung. Der Buchhalterei-Raitoffizier Ottenwald weilte vom 22. bis 27. April 1785 im Kloster, um im Verein mit dem anwesen- den P. Guardian Dionys Knodt und dem Sakristan Fr. Servulus Prandstötter die Kirchen- „Ornamente" und Preziosen zu packen und in das Depositorium nach Linz bringen zu lassen. Es kamen dahin 1 silberne vergoldete Monstranze, 1 kleines silbernes Monstranzl, 2 kleine silberne Ziborien, 8 silberne Kelche, 1 Vasculum pro sacro liquore, 2 Paar silberne Opferkandln mit Tassen, 1 silbernes Glöckerl und 1 silberner Speisbecher, 2 silberne Rauchfässer mit Schifft, 1 silberner Weihbrunnkessel mit einem Spritzwadl, 1 Weih- brunnkessel von Metall, 10 silberne und 4 metallene Leuchter, 6 silberne Lampen, 1 La- voir von Zinn zum Gebrauch bei Pontifikalämtern, 1 großes hierosolymitanisches Kreuz, an welchem das Corpus von Silber, die Wunden aber mit guten Steinen besetzt waren, ein kleines mit Achatsteinen; die hl. Rute, zierlich in Silber gefasst; 42 item ein Dorn von 42 Darüber Eybel in der Sitzung vom16. Dezember 1785: „Vermöge einer ... von der k. k. Buchhalterei gemachten Erinnerung kommt es darauf an, dass sowohl der Leib des hl. Donati aus der gesperrten Exkarmeliterinnenkirche als auch die hl. Rute, welche sich bei den Franziskanern zu Grein vorgefun- den, behörig untergebracht werde. Da nun bei beiden nichts als die silberne Fassung authentisch ist, so sind sie ohnehin zur öffentlichen Aussetzung niemals geeignet gewesen. Umso leichter wird also das Konsistorium ... zu verfügenwissen." Die silberne Fassung und alles, was dabei sonst nochpreziös war oder äußerenWert hatte, wurde zurückbehalten, die Gegenstände selbst demKonsistorio über- geben. Werden die strengen Vorschriften der Kirche über Reliquienverehrung, insbesondere in Hinsicht auf die Authentizität befolgt, dann wird niemand Ärgernis nehmen können, und wenn doch, so ein scandalum pharisaicum. Im Allgemeinen sei noch bemerkt: Bekanntlich haben die Kreuzzüge, aber

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