Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

206 Stände (1741) erkauft hatten, war von der Kameraladministration auf 200 fl. be- rechnet worden, der Soldatenkinderfond zahlte bloß 90 fl. Die wirkliche Verwendung des Klosters zum Dikasterialgebäude ließ aber noch einige Zeit auf sich warten. Unter dem 29. November 1786 genehmigte der Kaiser den Umbau zu Amtslokalitäten und zur Wohnung des Regierungspräsi- denten. Am 9. März 1787 befahl der Kaiser, dass dem Religionsfond für das zum Landhaus gezogene Minoritenkloster 4000 fl. aus den Kameralmitteln ersetzt werden sollen, und über kaiserlichen Auftrag dd. Wien 15. April 1787 wurde auch das Payrhuberhaus damit vereinigt, das dem Religionsfond um den Schät- zungswert von 2000 bis 2500 fl. abgelöst werden musste. Lehrbach bemerkt da- gegen, dass nach Abzug aller Ausgaben das Haus einen Wert von 4000 fl. habe; er bittet, dass diese dem Religionsfond ersetzt werden, da ohnedies kaum 50 fl. bares Geld in diesem sich fänden (Linz 25. April 1787) und bei diesen 4000 fl. blieb es, obwohl Landeschef Rottenhahn sich sehr dagegen gewehrt und schließ- lich 3000 fl. geboten hatte. Die Kirche blieb erhalten, besonders wegen des ständischen Gottesdienstes. Sie war die „ständische" geworden, ohne dass je eine sichere rechtliche Sti- pulierung stattgefunden hätte. Im 16. Jahrhundert waren den Ständen einige Klosterlokalitäten mietweise, dann bei Erlöschen des Konventes zur Zeit der Re- formation das Kloster gegen Entschädigung zur Erbauung eines Landhauses überlassen worden, die Kirche übernahm der Kaiser. Unter der Herrschaft des Protestantismus brachten die Stände die evangelische Landschaftsschule im Landhaus unter; in der Kirche wurde protestantischer Kult ge- feiert. In der Gegenreformation kam die Kirche an die Jesuiten. Die Stände ließen einen Zugang in die Emporkirche vom Landhaus her eröffnen. 1639 wurde die Ab- haltung eines Gottesdienstes vor Eröffnung des Landtages eingeführt, 1643 ein eige- ner ständischer Kaplan angestellt mit Zustimmung der Jesuiten. 1668 wurden durch den Kaiser die Minoriten in Linz restituiert, doch erst 1679 wurde ihnen die Kirche übergeben gegen Revers, den Landschaftskaplan im Messelesen nicht zu stören und in einem Kasten der Sakristei die dem Land gehörigen Paramente aufbewahren zu lassen. Die Minoriten stellten Kirche und Kloster immer mehr und mehr unter den Schutz der munifizenten Stände, namentlich zu einem geplanten Neubau des Klos- ters und zur Herstellung der Kirche 1751—1771. Die Stände weigerten sich den Wachszieherkonto für die Kirche zu bezahlen. Für das einzige für sie in Betracht kommende Landtagsamt zahlten sie die Auslagen be- sonders. Als aber die Regierung drohte bei Weigerung der Stände die Sperrung der Kirche zu beantragen, übernahmen die Stände die wenigen Kosten für die noch ab- zuhaltenden Gottesdienste (22. Oktober 1788). Die Verpflichtung wurde im Stiftbrief vom 11. August 1794 festgelegt. 1792 stellte Dompropst Treml die Anfrage, ob und wie weit die an der Minori- tenkirche dienenden Geistlichen (7 Exminoriten) notwendig seien. Das Verordnetenkollegium erklärte 6. Oktober 1792 deren Belastung für not- wendig, ihre Entfernung würde Aufregung beim Volk hervorrufen. Der Bischof

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