Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

178 viel oder so wenig sie vermochten. Die Prälaten ließen schweigend die kaiserlichen Verordnungen über sich ergehen, das Reden dawider hätte auch nichts genützt; aber mancher schrie doch tapfer, wenn der kleine Regierungsfinger dort und da antippte, wenn die Hand des Fiskus ihn erfasste, und das Schreien tat gut! Die Regierung be- kam einen Kleinkrieg; der Ausgang eines solchen wird nicht selten ein Nachgeben der Großmacht. Dem Donnerwort von der Bistumsdotation antwortete kein Widerspruch. Als aber die Domherren in Linz einrückten und die Wohnungsnot vermehrten, und als die Regierung sie in die Stiftshäuser einquartieren wollte, da wurde es lebendig! aus „seinem Eigentum" wollte niemand heraus, nicht der Prälat, nicht der Hausmeister, nicht der Inwohner, der Mieter, da ging das Wehren an, da verteidigte man sich in den Stiftshäusern und damit auch das gute Recht. Über den Vorschlag der Regierung (April 1784) wurde von Wien aus befohlen, dass das Garstner Stiftshaus dem Generalvikar Finetti überlassen werde, doch habe dieser wegen des Zinses mit dem Abt sich ins Einvernehmen zu setzen. Der Abt von Garsten hätte nachMeinung der Regierung sich ein Absteigquartier im zweistöckigen Gleinker Haus suchen können: weil aber darin die Soldatenkinder ein- quartiert worden waren, meint die Regierung, der Herr Prälat von Schlierbach werde sich eine Freude daraus machen in seinem Haus dem Abt von Garsten die Wohnung zu überlassen, die der verstorbene Propst von Ranshofen inne gehabt hatte. Schlierbach und Spital täten ja ohnedies alles zur Erreichung der allerhöchsten Gesinnungen und ein Gleiches werden die „Herren Administratoren von St. Florian und Lambach“ tun. Der Abt von Schlierbach hatte sich tatsächlich beeilt sein Stiftshaus der Regie- rung zu jedem Zweck zur Verfügung zu stellen. Finetti bot dem Abt von Garsten im Garstner Haus eine Wohnung an; aber dieser war nicht zu bewegen auf sein Haus so schlankweg zu verzichten. Es kam der Winter und — der Generalvikar. Dieser hatte von den Hausleuten Grobheiten, aber noch kein Quartier erhalten. Ähnlich erging es dem Domherrn Reff, dem ein Quartier im Mondseeischen Stiftshaus über sein Verlangen zugewiesen wurde. Es wurde also auch der Administrator von Mondsee beauftragt den ersten Stock seines Hauses samt Stallungen und den zu ebener Erde gelegenen Zimmern an den Domdechant Reff zu vermieten. Dem Administrator von Mondsee und den Stiftsof- fizianten sollten 3 Zimmer im Lambacher Stiftshaus als Absteigquartier vorbehalten bleiben. Den bisherigen Inwohner im Mondseeischen Haus, einen pensionierten Oberstleutnant, sollte das Militärkommando anderswo unterbringen. Nun machte aber auch das Militärkommando Schwierigkeiten. Das verbitterte den Eybel sehr: Se. Majestät habe Einverständnis und Handreichung zwischen Militär und Zivil befohlen und die Regierung stets sich bestrebt solches zu erhalten, so sehr, dass sie sogar den roten Druck im Land verboten habe, weil der Feldmarschallleut- nant Langlois die rotgedruckten Komödienzettel den rotgedruckten Militärpässen zu ähnlich gefunden habe. Langlois sei überhaupt widerhaarig; die Oberste der Regi- menter Stein und Tilly kämen mit dem Referenten auf das Beste aus, Beweis dafür

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